Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 51

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zuordnung soll die Grundlage eines dualen Systems bilden, durch welches ein Nebeneinander des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privater Hörfunkveranstalter möglich wird. So steht es im Bericht des Verfassungsausschusses. Ich zitiere noch drei Absätze und komme dann zu meinen Anmerkungen.

Ist mit den für Regionalradio reservierten Frequenzen eine Versorgung pro Bundesland – denn beim Regionalradio Wien sind es zwei – im Ausmaß der für Regionalradios gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung von mindestens 70 Prozent nicht möglich, dann sind auch für Lokalradio vorgesehene Frequenzen zur Sicherstellung des gesetzlichen Versorgungsgrades für Regionalradios heranzuziehen.

Meine Damen und Herren! Das heißt nicht, daß wir Sozialdemokraten mit allen Punkten, die dieses Gesetz beinhaltet, vorbehaltlos einverstanden sind. Ich habe besonders in diesem Bereich meine ernsten Bedenken. Wenn man weiß, daß es bereits zwei Privatradios – in der Steiermark und in Salzburg – gegeben hat, so kann man davon ausgehen, daß sie getragen waren von dem Gedanken, eine möglichst große Reichweite zu erzielen, das heißt, daß sie möglichst viele Frequenzen nutzten, um die Versorgung, die über 70 Prozent hinausgeht, erreichen zu können – nicht zuletzt deshalb, damit auch entsprechend Werbeeinnahmen lukriert werden können. Aber jetzt hineinzunehmen, daß, sollten sie später noch Frequenzen benötigen, um eine größere Versorgung erreichen zu können, dies zu Lasten der Lokalen gehen würde, dem kann ich nicht folgen. Das möchte ich hier ganz deutlich unterstreichen. Ich meine, wenn bisher jemand gut Regionalradio betrieben hat, hat er das nicht allein der Versorgung wegen getan, sondern auch deswegen, es wirtschaftlich mit einer großen Reichweite vertreten zu können. Es ist aus meiner Sicht also nicht nötig, dieses in der Form ins Gesetz aufzunehmen.

Der Grundversorgungsplan, wie ihn die Regierungsvorlage vorsah, ging von der Vergabe einer begrenzten Anzahl von Lokalradios auf Basis von Vorarbeiten zum Frequenznutzungsplan für Lokalradios aus sowie von ausgewählten Standorten für Regionalradios, die eine rasche Grundversorgung sicherstellen sollten. Die Weiterentwicklung zur Grundversorgung soll das Prinzip der Raschheit mit der Möglichkeit verknüpfen, schon in der ersten Phase der Zulassung eine möglichst große Vielfalt an Lokalradios zu erreichen. Das Gesetz räumt allerdings auch Zeiten ein, die zum Beispiel auch den Lokalen gewaltige Nachteile gegenüber den Regionalen einbringen würden.

Mein Ansatz ist aber, daß nicht die Großen zu stützen sind – der ORF hat nichts zu verlieren. Es gibt schon Regionalradios, die einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jedem anderen haben, andere aber letztendlich benachteiligt sind, weil sie eine viel kleinere Hörerreichweite zugestanden bekommen. Das heißt, es wird ein zweites, ein privates Monopol geschaffen – zuungunsten jener, die die Vielfalt garantieren sollten. Auch diesem Ansatz kann ich aus meiner Sicht nicht Folge leisten. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. )

Bei der Vergabe von Lokalradios ist darüber hinaus zu beachten, daß für das Verbreitungsgebiet eine Zielgröße angegeben wird. Demnach sollen Lizenzen für Lokalradios mit dem Ziel vergeben werden, daß diese entweder eine Gemeinde oder ein zusammenhängendes Gebiet mit 150 000 Einwohnern versorgen können.

Meine Damen und Herren! Es hat auch Anträge gegeben, Lokalradios mit 100 000 Hörern zu beschränken. Das ist aus meiner Sicht blauäugig, denn wenn zum Beispiel an der Grenze private Sender – Salzburg meinetwegen, ich denke jetzt an Radio Untersberg – locker 180 000 bis 200 000 zusätzliche österreichische – nämlich Salzburger – Hörer "bestreuen" können, dann ist es für mich eigentlich der falsche Ansatz, die heimischen Radiosender dermaßen zu beschränken, daß sie in diesem Wettbewerb nicht bestehen werden können. Ich glaube, hier haben wir in der nächsten Zeit noch einiges zu tun, um das klar herausarbeiten zu können.

Aber jetzt zurück zu den eigentlichen Anmerkungen.

Ich darf zu Beginn – das Privatradio ist eine alte Geschichte – in Auszügen einen Brief vom 6. Juli 1983 zitieren – der Adressat ist der Privatradiobetreiber schlechthin, Viktor Lindner, der dann auch mit "Radio Melody" kurzfristig eine Frequenz zugeordnet bekam, einer der zwei Paten


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