gabe der demokratisch gewählten politischen Vertreter und nicht der Medien, auch nicht jener, die für sich den Stil des Boulevards gewählt haben.
Genau deshalb sind alle Gesetze, die sich mit Medien und Medienvielfalt beschäftigen, besonders sensibel und mit besonderer Verantwortung zu diskutieren und zu beschließen. Dazu gehören selbstverständlich auch alle legislativen Maßnahmen, die sich mit den elektronischen Medien befassen. Der erste Versuch des Parlaments, ein liberales Regionalradiogesetz zu entwickeln, wurde bekanntlicherweise ... (Bundesrat DDr. Königshofer: Sie mißbrauchen den Begriff "liberal"!) Herr Kollege! Ich kann nichts dafür, wenn Sie nicht verstehen, was man Ihnen sagt. Hören Sie ein wenig zu, wir haben Ihnen auch zugehört, wenn wir auch nicht einverstanden waren mit dem, was Sie gesagt haben. Aber es gehört zur Demokratie, zuhören zu können, versuchen Sie es wenigstens, Herr Kollege! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
Der erste Versuch des Parlaments, ein liberales Regionalradiogesetz zu entwickeln, wurde bekanntlicherweise beim Verfassungsgerichtshof beeinsprucht; sein Urteil liegt vor. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. September 1995 über die Aufhebung der bekannten Paragraphen des Regionalradiogesetzes ist selbstverständlich zu respektieren. Auch das gehört zur Demokratie – so wie das Zuhören, Herr Kollege, wenn ich Ihnen das noch einmal sagen darf. (Bundesrat Dr. Harring: Das fällt mir oft schwer bei Ihnen, aber es wird schon gehen!) Ich habe nicht vor, es Ihnen leicht zu machen, Herr Kollege! Das ist nicht meine Aufgabe, wie ich dazusagen muß, aber ich versuche, es so zu sagen, daß auch Sie es verstehen. (Bundesrat Prähauser: Du darfst deine Rede nicht so intelligent anlegen! – Bundesrat Eisl: Haben Sie ein Seminar in Dialektik besucht?)
Es ist zu bedauern, daß es im Zuge dieser rechtlichen Prozedur zu Verlusten von potentiellen Radiobetreibern durch relativ kostenintensive Vorbereitungsarbeiten gekommen ist. Aber ebenso kann man kritisieren, das es überhaupt zu dieser Entscheidung gekommen ist, da auch die erste beschlossene Vorlage und Version dieses Gesetzes zweifellos eine brauchbare und sehr sinnvolle war. Dieses Gesetz war nämlich ein vernünftiger Weg, ein respektables duales System zu ermöglichen, nämlich das Miteinander eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eines gut funktionierenden privaten Rundfunks – ein Weg, von dem man sagen kann, daß er vernünftig in ein demokratisches Gefüge hineinpaßt.
Man muß in diesem Zusammenhang auch feststellen, daß es dem Staat gewährt sein muß und Aufgabe des Staates und seiner Organe ist, dem staatlichen Unternehmen ORF im Sinne unseres Kulturverständnisses und unter Wahrung unserer Kulturidentität die Konkurrenzfähigkeit zu ermöglichen und zu erhalten, da der ORF in einem internationalen Konkurrenzkampf steht. Dies kann sicherlich keine wertfreie Konkurrenzfähigkeit sein, ist aber sicherlich absolute Notwendigkeit. Apropos Wertfreiheit: In diesem Zusammenhang kann mir niemand erzählen, daß Privatradio eine völlig wertfreie Angelegenheit sei, in der es überhaupt nichts zu regulieren gebe. Die Interessen von Bertelsmann, Leo Kirch und Co. oder – auf österreichische Verhältnisse übertragen – von Hans Dichand, Kurt Falk und Partnern liegen ebenso offen auf der Hand.
Daher halte ich es für besonders wichtig, daß infolge der nunmehr gegebenen privaten Möglichkeiten der ORF – das gegenwärtige Management des Unternehmens macht dies möglich – im Programmbereich und im Bereich neuer Geschäftsfelder so reformiert wird, daß er international konkurrenzfähig wird und auf dieser Grundlage nicht nur profitablen Interessen folgen, sondern auch österreichische, kulturspezifische Aufgaben erfüllen kann. Das bedeutet, daß wir mit diesem Gesetz zum einen die Verantwortung tragen, privaten Rundfunk zu ermöglichen, aber andererseits auch dem ORF die Möglichkeit geben müssen, internationale Konkurrenzfähigkeit zu entwickeln, und das nicht nur in einer Momentaufnahme, sondern langfristig ausgerichtet.
Von einer Privatisierung des ORF halte ich nichts, weil ich von der ohnedies nicht vorhandenen Wertfreiheit privater Betreiber nichts halte. Zwar sollen diese die Möglichkeit erhalten, auf eigene Kosten Medienarbeit zu machen, aber öffentlich-rechtliche Anstalten müssen als ausgleichendes Element erhalten bleiben.
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