und einer Novelle zum Regionalradiogesetz kann man sicherlich davon ausgehen, daß es sich um eine Novellierung handelt, die der Liberalisierung das Wort spricht. In extremstem Ausmaß stand im Vordergrund der gesamten Beratungen hinsichtlich der Vorlagen das Bestreben, möglichst vielen Privaten den Zugang zu ermöglichen.
Trotz aller Bemerkungen, die hier durchaus ernstgenommen werden müssen und darauf abzielen, keine Konkurrenzverzerrung zuzulassen, sondern sozusagen Waffengleichheit herzustellen, ist es gelungen, ein Verfahren zu entwickeln und ein Gesetz zu entwerfen, das bei der Zuteilung der Sendelizenzen einen möglichst breiten und detaillierten Zugang entsprechend dem Bedürfnis des Lizenzbetreibers oder Radiobetreibers zuläßt. Das heißt, man richtet sich nach den Wünschen des jeweiligen Antragstellers und beachtet, welche Frequenz und Stärke er für den Sender braucht, um seinen möglichst weitgehenden wirtschaftlichen Erfolg abzusichern. Ich glaube, man kommt den Radiobetreibern damit sehr weit entgegen. Auch im Zugang kommt man den Betreibern entgegen, da nicht eine festgesetzte, limitierte Anzahl vergeben wird, sondern eine laufende Überprüfung der zu vergebenden Lizenzen stattfindet.
Hohes Haus! Hinsichtlich der vorgesehenen Behörden möchte ich einen wesentlichen Punkt dieser Gesetzesvorlage erwähnen. Die Beratung über die Erteilung von Sendelizenzen obliegt einer Behörde, die mit sachkundigen Mitgliedern zu beschicken ist. Hinsichtlich der angemerkten Kritik und des Entschließungsantrages darf ich folgendes festhalten: Bei der Einrichtung dieser Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde wurde von einem altbewährten System der österreichischen Verfassung ausgegangen, nämlich von der sogenannten Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag. Wir finden diesen Behördentypus in vielen anderen Gesetzen ebenfalls vor und sind mit den Erfahrungen hinsichtlich dieser Art von Behörde bisher nicht schlecht gefahren. Insbesondere steht damit in der Bundesverfassung festgeschrieben, daß die Behörde weisungsfrei und unabhängig agiert. Das ist ein Schutz, der gewährleistet, daß eine Einflußnahme nicht möglich ist. Ich glaube, daß damit im wesentlichen auf ein altbewährtes Instrument unserer Verfassung zurückgegriffen worden ist und daher die Bedenken nicht zum Tragen kommen.
Hinsichtlich des Kabelrundfunks ist anzumerken, daß es sich um eines der liberalsten Gesetze in ganz Europa handelt. Auch die Zukunft des Satellitenfernsehens ist mit diesem Gesetz im wesentlichen gesichert und die Liberalisierung einen Schritt weitergekommen.
Fast alle Wortmeldungen in diesem Zusammenhang haben sich mit der Reform des ORF befaßt. Dazu möchte ich sagen, daß man versuchen wird, dafür eine Lösung zu finden, die den Bedenken, die geäußert wurden, möglichst weitgehend Rechnung trägt.
Abschließend möchte ich festhalten, daß es sich bei diesem Gesetz um einen Meilenstein der Liberalisierung unserer Medienlandschaft handelt. Es ist sinnvoll, jetzt die Interessenten, die eigene Radiosender betreiben wollen, arbeiten zu lassen. Es sollte nicht über schon angedrohte Verfassungsklagen wieder dazu kommen, daß keine Möglichkeit besteht, derartige Sender zu betreiben. Die Liberalisierung sollte auch vollzogen werden, es sollte ein möglichst breites und vielfältiges Angebot an Sendern in Österreich Platz finden.
In diesem Sinne glaube ich, daß dieses Gesetz durchaus positiv zu bewerten ist, weil wir damit den ersten Schritt in eine Liberalisierung unserer Medienlandschaft gesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Dr. Tremmel: Einen Schritt nach vorne oder einen Schritt rückwärts?)
12.46
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.
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