Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 64

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Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Errichtung einer unabhängigen Bundesmedienanstalt vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung ist daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Kabel- und Satellitenrundfunk erlassen werden, Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (408/A und 622/NR sowie 5403/BR der Beilagen)

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden (550 und 623/NR sowie 5404/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.


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