Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 65

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Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 6 und 7 hat Herr Bundesrat Wolfgang Hager übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, liegt schriftlich vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt der Bericht des Sozialausschusses schriftlich vor über den Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage ebenfalls mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

12.51

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! In Goethes "Faust" heißt es: "Ein politisch’ Lied, ein garstig’ Lied." Treffender, glaube ich, kann man nicht formulieren, wenn man das Ziel der Regierungsparteien im Hinblick auf die beiden vorliegenden Gesetzesnovellen kennt. Vollzieht man die Vorgangsweise nach, wie diese Novellen eingebracht worden sind, dann ist dieses Zitat aus Goethes "Faust" noch ein Schmeichelzitat.

Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Entwurf ist die Rede von Durchrechnungsmodellen, die ein Ansparen von Arbeitszeitguthaben ermöglichen, wobei dies nicht im Widerspruch zum Kollektivvertrag stehen darf. Der Kollektivvertrag soll Spielräume für Betriebsvereinbarungen zulassen. Gerade diese Intention des Gesetzes, meine Damen und Herren, versetzt die Arbeitnehmer in eine sehr gefährliche und vor allem unsichere Position.

Erstens müssen Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erst einmal zustande kommen. Wir wissen alle, meine Damen und Herren, daß sich die Wirtschaft ständig über die aufwendige Bürokratie beklagt, und sie tut das, wie ich meine, zu Recht. Gehen wir


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