Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 75

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Herr Kollege! Wir alle wissen, der Wettbewerb ist härter geworden, sodaß es schlußendlich auch darum geht, daß der Standort Österreich abgesichert wird, daß Arbeitsplätze gehalten werden, daß neue geschaffen werden und daß Überlegungen angestellt werden mußten, um auch das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz den geänderten Verhältnissen anzupassen.

Die Novelle, die nun vorliegt, mußte natürlich im Bereich der Arbeitnehmer wie auch in der Wirtschaft diskutiert werden. Es entsteht aber jetzt für alle Beteiligten wieder wesentlich mehr Rechtssicherheit. Ich sage es noch einmal: Betriebsstandorte werden gesichert und die Konkurrenzfähigkeit erhöht. Sie wollen es nicht gerne hören, aber es ist tatsächlich so. Mit dem Gesetz wird der Rahmen des Höchstmöglichen an Flexibilität bestimmt, in der Praxis wird es die Aufgabe der gesetzlichen, der freiwilligen Interessenvertretungen, wenn Sie so wollen, der KV-Partner sein, eben über die Kollektivverträge konkrete Regelungen auszuverhandeln.

Als Arbeitnehmer weiß ich, daß die Arbeitnehmer in Fragen der Arbeitszeitgestaltung, der Arbeitszeiteinteilung, ja selbst auch der Urlaubseinteilung und ähnlichen mehr auf dem etwas schwächeren Ast sitzen. So darf die Flexibilisierung, die jetzt zustande kommt, zu keiner Verschlechterung der Gesamtsituation führen. Flexibilisierung darf keine Einbahnstraße sein, sie muß bringen und bringt dem Beschäftigten auch Vorteile. Ich nenne ein kleines Beispiel dazwischen, weil einer Ihrer Vorredner, ich glaube es war Ihr Kollege Bösch, gemeint hat, es habe nur Nachteile. Das stimmt doch nicht! Wir bringen jetzt eine Regelung zustande, die es erlaubt, die Normalarbeitszeit einer Woche auf vier Tage zu verteilen, und man hat einen zusätzlichen freien Tag. Denken Sie doch an einen Pendler, der dann nur vier Tage arbeitet und drei Tage bei seiner Familie sein kann, oder an einen Tagespendler, der nur mehr viermal auf der Straße im Stau oder sonstwo steckenbleibt und nicht mehr fünf- oder vielleicht gar sechsmal. Das sind doch Vorteile, die es zu sehen gilt!

Ich glaube, daß bei diesen Verhandlungen über die Gestaltung von Kollektivverträgen die jeweiligen Branchenvertreter sicherlich am besten beurteilen können, was für sie notwendig und auch für die Arbeitnehmer zu verantworten ist.

Dieses Arbeitszeitgesetz bringt für die Zukunft eine praxisgerechtere Arbeitszeitregelung und ist auch ein Schritt vorwärts und ein Modernisierungsschub. Ich sage das noch einmal. Und das braucht der Wirtschaftsstandort Österreich, damit Arbeitsplätze gesichert werden und sicherer werden.

Sicherlich gibt es den Vorwurf – das gebe ich unumstritten zu –, es würde in manchen Bereichen zu einer Verringerung des Einkommens dadurch kommen, daß vielleicht Überstundenzuschläge durch die neuen Regelungen eingespart werden. Das kann man nicht zur Gänze entkräften, das möchte ich auch gar nicht. Wenn aber, rein rechnerisch, bei einer Zahl von rund 300 000 Arbeitslosen, die wir gehabt haben, durch die generelle Abgeltung von Überstunden, durch Zeitausgleich, zirka 30 000 Arbeitsplätze geschaffen werden – das ist eine Verringerung der Anzahl der Arbeitslosen um 10 Prozent, die möglich wäre –, dann ist über diese Dinge jedenfalls nicht nur nachzudenken. Ich glaube, daß mit dem neuen Gesetz ein vernünftiger Ansatz gelungen ist.

Die Medien haben das Ihre getan, um die Situation anzuheizen. Es wurde das neue Gesetz so dargestellt, als würde jetzt generell in jedem Betrieb, in jedem Unternehmen Österreichs ab morgen ein 10-Stunden-Tag und eine 50-Stunden-Woche die Regel sein. Davon, verehrte Damen, geschätzte Herren, kann keine Rede sein. Es wird nicht so sein!

Nochmals: Dieses Gesetz schafft die Rahmenbedingungen, der Regelungsmechanismus bleibt aber nach wie vor der Kollektivvertrag. Erst wenn der blockweise Zeitausgleich durch ganze freie Tage beziehungsweise Wochen im Kollektivvertrag verankert ist, kann von der angesprochenen 10-Stunden-Arbeit pro Tag Gebrauch gemacht werden.

Es gibt auch die Möglichkeit einer täglichen Normalarbeitszeit von zehn Stunden bei einer 4-Tage-Woche, wie ich es schon gesagt habe, bei blockweisem Zeitausgleich. Das bringt auch für Arbeitnehmer Vorteile. Wir haben auch schon bisher diverse Regelungen im Kollektivvertrag im Zuge von Arbeitszeitverkürzungen zur Flexibilisierung festgelegt. Wer sich tatsächlich damit


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