Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 76

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beschäftigt, kann feststellen, daß nur Teile von Unternehmen von diesen bisherigen flexibleren Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Ich meine, es wird in vielen Bereichen auch in Zukunft durch das neue Arbeitszeitgesetz so sein. Man braucht es gar nicht überall.

Ich finde es auch vernünftig, daß bei noch längeren Durchrechnungszeiträumen als acht Wochen die wöchentliche Arbeitszeit mit 48 Stunden und nicht mit 50 begrenzt ist. Selbstverständlich wird es am Anfang auch zu Schwierigkeiten bei den Verhandlungen zwischen den KV-Partnern kommen, das weiß man. Daher ist es auch vernünftig, und es war klug und vorausschauend, daß für die Sozialpartner Richtlinien für das von der Frau Bundesministerin schon angesprochene Vermittlungsverfahren eingerichtet wurden. Damit hat man ein Regelungsinstrument, falls sich die Kollektivvertragspartner nicht einigen können.

Nun zum zweiten Teil, zum Arbeitsruhegesetz, zur Sonn- und Feiertagsruhe: Dazu gab es 1996 einen gleichlautenden Textvorschlag, und ich stelle ganz klar und deutlich fest, der auch durch die Begutachtung gegangen ist, und das war eigentlich überhaupt nicht spektakulär. Da wurde erst eine "Riesensache" daraus, als die unbedachten Äußerungen des SPÖ-Generalsekretärs Rudas über die Medien gekommen sind. Da haben sich dann alle zum Retter des Sonntags aufgespielt, obwohl der Bedarf gar nicht gegeben war.

Es sei allen in das Stammbuch geschrieben: Der Sonntag wird durch diese neue Novelle nicht zu einem normalen Werktag. Man muß aber andererseits auch bedenken – das wurde selten irgendwo diskutiert –, daß rund 10 Prozent österreichische Arbeitnehmer Sonntagsdienst kennen und machen müssen – zum Wohle aller in unserer Gesellschaft.

Beim Dienst für alle denke ich an Sicherheitsorgane, ich denke an den Fremdenverkehr, an die Gastronomie, ich denke an Spitäler und vieles andere mehr. Wenn in einem Betrieb besondere Umstände eintreten und eventuell das ganze Unternehmen gefährdet wird, damit auch die Arbeitsplätze gefährdet werden, wenn also, wie es der Gesetzestext sagt, zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteiles sowie zur Sicherung der Beschäftigung die Notwendigkeit besteht, dann ist das eine weitere Ausnahme von der Sonntags- und Feiertagsruhe, aber eben nicht mehr.

Die Frau Bundesministerin hat in ihrer Zwischenantwort darauf hingewiesen, daß es so zu sehen ist, daß damit vielleicht sogar eine Verschärfung der Situation und eine bessere Absicherung der Sonntagsruhe erreicht werden konnte. Die bisherige Regelung des Arbeitsruhegesetzes sah ja vor, daß auf Verordnungsweg Ausnahmeregelungen erfolgen konnten. Im neuen Gesetz – ich habe es schon gesagt – wurden die Bedingungen verschärft, indem nun auch die Zustimmung der KV-Partner eingeholt werden muß. Es ist doch so, daß die Verordnung nur eine große Branche umfaßt, und jetzt geht es auch um einzelne Betriebe, da kann man die Ausnahmen dort, wo etwas gebraucht wird, viel enger "zuschneiden".

Ich selbst gehöre einer Organisation an, die seit Jahren sämtliche Angriffe auf die Sonntagsruhe abgewehrt hat. Jetzt ist es eben gelungen, notwendige Ausnahmen im Gesetz zu regeln und andererseits eine gewisse Verschärfung zu erreichen. Die Ausnahmeregelungen zum Arbeitsruhegesetz stehen eigentlich grundsätzlich nicht zur Diskussion. Die zusätzliche KV-Partner-Zustimmung bedeutet eindeutig eine Verbesserung für die Arbeitnehmer in der Mitsprache.

Das neue Recht bietet also folgende Vorteile: Möglichkeit der Begrenzung einer Ausnahmeregelung auf bestimmte Unternehmen und nicht auf eine ganze Branche; ausgleichende Maßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer können nunmehr festgelegt werden und eine noch engere Auslegung als bisher rund um die technologiebedingten Gründe; durch die vorgeschriebene Einbindung der KV-Partner ist eine bessere, an der Praxis und an den Arbeits- und Lebensbedingungen orientierte Prüfung aller Ausnahmen möglich.

Ich bin stolz auf den Entschließungsantrag, der im Nationalrat eingebracht wurde, für dessen Zustandekommen ich Herrn Bundesminister Dr. Fasslabend sehr dankbar bin. Er hat sich tatsächlich die ganze Nacht dafür eingesetzt, daß eine gemeinsame Vorgangsweise bei den Regierungsparteien möglich war. Dieser Entschließungsantrag stellt doch ganz klar, daß der


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