Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 78

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Wie ernsthaft sich Ihr Parteivorsitzender mit dem Arbeitszeitgesetz und überhaupt mit Arbeitnehmergesetzen auseinandersetzt, darf ich an einem Beispiel erläutern: Ihr Parteivorsitzender Haider hat der SPÖ angeboten, ernsthaft angeboten, das Arbeitszeitgesetz mit der SPÖ zu beschließen, wenn die SPÖ bereit wäre, das Arbeitnehmerschutzgesetz zu vergessen. Das heißt also, die Freiheitliche Partei und auch Ihr Parteivorsitzender sind bereit, die Gesundheit von Hunderttausenden Kolleginnen und Kollegen, von österreichischen ArbeitnehmerInnen aufs Spiel zu setzen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Und hier spielen Sie sich als die richtigen und die einzigen Arbeitnehmervertreter auf!

Ich kann nur sagen: Wir müssen alles dazu beitragen, daß Ihre Wunschgedanken nicht in die Tat umgesetzt werden. Daher glaube ich auch, daß die Kollektivvertragsregelung des Arbeitszeitgesetzes, die nun möglich ist, für die Arbeitnehmer eine größere Sicherheit und mehr Sicherheit bedeutet, als wenn es eine Arbeitszeitregelung ohne Hinweis auf den Kollektivvertrag geben würde.

Eines darf ich Ihnen auch noch sagen, aber dann höre ich mit meinen Informationen schon auf, Kollege Weilharter: Eine Einzelvereinbarung, eine Betriebsvereinbarung kann nie schlechter sein als ein Kollektivvertrag und kann auch nicht schlechter sein als ein Gesetz. (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter. ) Ich lasse es nicht zu, daß Sie die vielen zigtausenden Personalvertreter und Betriebsräte ins schiefe Licht bringen, denen Sie nicht zutrauen, ihre Belegschaften auf der Betriebsebene ordnungsgemäß zu vertreten. Das machen über 20 000 österreichische Personalvertreter, und das machen über 40 000 gewählte Betriebsräte (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Riess-Passer ), von denen sich eine kleine Zahl zu Ihrer Partei bekennt.

Ich wollte Ihnen nur sagen, daß wir sehr gerne bereit gewesen sind, als Interessenvertretung – als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer – eine große Verantwortung bei dem Arbeitszeitgesetz und auch bei dem Arbeitsruhegesetz zu übernehmen (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel ) , weil diese die Möglichkeit bieten, die Arbeitszeit zu flexibilisieren und auch insgesamt den Betriebsstandort Österreich lukrativer und interessanter zu machen. Wir brauchen überwiegend Betriebe und Betriebsstätten mit hohen Technologien, in denen hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Beschäftigung finden. Im Vordergrund – das hat die Frau Bundesministerin sehr deutlich gesagt – stehen die Arbeitsplatzsicherheit, die Arbeitszeitverkürzung und eine attraktive Freizeitregelung.

Wissen Sie, warum? – Weil wir wollen, daß die Kolleginnen und Kollegen auch die Möglichkeit haben, sich in einem aktiven Berufsleben besser zu qualifizieren, und nicht ausschließlich ihren wohlverdienten Gebührenurlaub verwenden müssen. Sie sollen eben durch diese Arbeitszeitregelungen, die jetzt durch das Arbeitszeitgesetz mit dem Hinweis auf Kollektivvertrag möglich sind, auch Freizeitblöcke ansparen können, damit sie sich besser qualifizieren können, damit sie nicht so leicht der Arbeitslosigkeit anheimfallen. Das ist auch ein tieferer Sinn. Aber darauf kann man nicht kommen, wenn man sich nur oberflächlich und nicht einmal genau mit den Überschriften auseinandersetzt, Kollege Bösch und Kollege Weilharter!

Es ist uns auch gelungen, durch diese Flexibilisierung der Arbeitszeit zu verhindern, daß es ausschließlich Vorteile für die Arbeitgeber gibt, sondern daß es auch durch die Durchrechnungsmodelle, die schon sehr umfassend erläutert worden sind, zu Vorteilen für die Arbeitnehmer kommt.

Ich darf jetzt meiner Enttäuschung darüber Ausdruck verleihen, daß die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Metallwarenindustrie gescheitert sind. Das zeigt uns, daß dieser eine Fachverband von seiten der Arbeitgeber kein besonderes Interesse an Arbeitszeitflexibilisierung hat. Ich muß sagen, die anderen sechs Fachverbände wären sehr gerne bereit gewesen, einen solchen Kollektivvertrag abzuschließen, aber es ist natürlich nicht möglich, solche Abschlüsse mit einzelnen Verbänden zu tätigen.

Da liegt natürlich schon die Vermutung nahe, daß es eine Reihe – vor allem in der Metallwarenindustrie – von Arbeitszeitmodellen gibt, sogenannte illegale Arbeitszeitmodelle, die mit den


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