Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 85

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10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsorganisationsgesetz – FOG geändert wird (581 und 640/NR sowie 5407/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens samt Anlagen (412 und 641/NR sowie 5408/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend einen Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage (427 und 642/NR sowie 5409/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Protokoll über die Fortführung der Aktion Österreich – Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation (559 und 643/NR sowie 5410/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten,

Bundesgesetz, mit dem das Forschungsorganisationsgesetz – FOG geändert wird,

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens samt Anlagen,

Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitigen Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage und

Protokoll über die Fortführung der Aktion Österreich – Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation.

Die Berichterstattung über die Punkte 9 und 10 hat Herr Bundesrat Payer übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Johann Payer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz) wurde im Ausschuß eingehend beraten, liegt auch schriftlich vor, und ich verzichte auf die Verlesung.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


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