Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 94

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Gestaltung des Lehrangebotes ist die besondere Situation der berufstätigen Studierenden zu berücksichtigen. Lebenslanges Lernen wird heute weltweit als Devise ausgegeben, und lebenslanges Lernen ist für die unbedingten Nachqualifizierungen und Höherqualifizierungen im Berufsleben notwendig. Lebenslanges Lernen deckt aber auch Bedürfnisse durch Bildung ab, die außer- oder nachberuflich vorhanden sind. Die Universitäten noch weiter für berufstätige Studenten oder Seniorenstudenten zu öffnen, ist fruchtbringend für beide Seiten. Das Ineinanderfließen von Lehre und Praxiserfahrung kann nur von Vorteil sein, und Praxisnähe in der Lehre wird ja oft und gerne von den verschiedensten Seiten gefordert, und Praxisnähe fordert auch § 9 des Gesetzes – Kollege Böhm hat ja davon gesprochen –, mit dem den Studienkommissionen die Berechtigung erteilt wird, den Studierenden die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis vorzuschreiben. Daher möchte ich zusammenfassend und abschließend festhalten, daß ich diesem autonomie- und demokratiefördernden Gesetz sehr gerne meine Zustimmung geben werde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.07

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht gegeben.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten, Universitäts-Studiengesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um eine Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsorganisationsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens samt Anlagen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend einen Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage.


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