Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 112

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18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fernmeldegesetz 1993 geändert wird (591 und 619/NR sowie 5399 und 5418/BR der Beilagen)

19. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Austro-Control-Gesetz geändert wird (594 und 620/NR sowie 5419/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Fernmeldegesetz 1993 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Austro-Control-Gesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 18 und 19 hat Herr Bundesrat Karl Wöllert übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Wöllert: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die gegenständlichen Berichte sind schriftlich zugegangen. Sie liegen auf.

Ich darf mir daher erlauben, den Vorschlag zu unterbreiten, auf eine Verlesung der Berichte zu verzichten und gleichzeitig jeweils den Antrag zu stellen, daß gegen beide hier vorliegenden Berichte kein Einspruch erhoben wird.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile es ihm.

16.23

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich auf Tagesordnungspunkt 18, auf das hier als Beschluß vorliegende Fernmeldegesetz eingehen.

Der vorliegende Beschuß einer Novellierung des Fernmeldegesetzes – konkret geht es um § 20a – stellt wiederum ein typisch österreichisches Provisorium dar, das notwendig wird, um überhaupt eine neue, dritte Mobilfunkkonzession vergeben zu können. Neben A1, dem Postnetz, und Max-Mobil soll nun die DCS-1800-Handylizenz erteilt werden. An sich sollte die gesetzliche Basis hiefür ein neues Telekommunikationsgesetz darstellen, das jedoch wegen der höchst kontroversiellen Begutachtungsverfahren noch in weiter Ferne liegt. Erst am Montag sagte der dafür zuständige EU-Kommissar Martin Bangemann auf einer Veranstaltung des Instituts for International Research, daß Österreich in diesem Bereich wegen des noch ausstehenden Telekom-Gesetzes nicht gerade zu den Schnellsten gehöre. Für den Fall, daß dieses Telekomgesetz bis 1. Jänner 1998 – das ist der Zeitpunkt des Beginns der Telekom-Liberalisierung – nicht bestehen sollte, stellte Bangemann der österreichischen Regierung eine Rute ins Fenster, nämlich die Entscheidung in Einzelfällen anhand von EU-Richtlinien. Damit ließe sich Österreich in diesem Zukunftsbereich Telekommunikation die selbständige nationale Entscheidungsbefugnis aus der Hand nehmen.


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