Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 113

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Es ist daher die dringende Aufgabe der Bundesregierung, diese wichtige Materie einer gesetzlich einwandfreien Regelung zuzuführen. Solange dies nicht der Fall ist, werden wir Freiheitlichen unsere Zustimmung für derartige Provisorien verweigern.

Nun zum Tagesordnungspunkt 19, zum Austro-Control-Gesetz: Dabei handelt es sich im wesentlichen um eine Formalbestimmung, welche es der Gesellschaft ermöglicht, Rückstellungen für Personal- beziehungsweise Pensionsaufwendungen, verteilt über einen Zeitraum von 20 Jahren, abzuschreiben. Inwieweit hier die Kriterien der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit verletzt werden, mögen die Steuerfachleute beurteilen. Fest steht, daß für Betriebe in der Privatwirtschaft derartige Extrawürste nicht gebraten werden, für sie gilt der Grundsatz: Friß oder stirb! – Entweder kann ein Unternehmen mit den herrschenden steuerlichen Rahmenbedingungen leben, oder es geht unter. Aus diesem Grunde werden Sie unsere Zustimmung für diese steuerliche Extratour für die Austro-Control heute nicht erhalten.

Außerdem sei hier angemerkt, daß sich seit der Ausgliederung der Austro-Control der dortige Privilegienstadel weiterentwickelt hat. Es gibt viermal so viele Vorstandsmitglieder wie vorher, natürlich proporzmäßig besetzt, bei gleichzeitig horrenden Gebührenerhöhungen für Flugsicherungs- und Serviceleistungen. Wenn jetzt schon so viele Leute dort beschäftigt sind und wenn schon so hohe Gebühren verlangt werden, dann erlaube ich mir, wenigstens einen für die Wirtschaft sinnvollen Vorschlag einzubringen: Es geht hiebei um die Finanzierung von Fluggeräten, wobei es vom größten Jet bis zum kleinsten Helikopter in Österreich immer wieder Probleme mit der kreditmäßigen Sicherstellung gibt. Entweder muß das vorbehaltene Eigentumsrecht vom Hersteller oder vom Käufer an die finanzierende Bank abgetreten werden, wodurch diese selbst zum Eigentümer wird, oder, wo dies nicht mehr der Fall ist, muß auf das deutsche Rechtsinstitut der Sicherungsübereignung zurückgegriffen werden, was im Verwertungsfalle jedoch höchst umstritten ist.

All dies wird nur deshalb notwendig, weil für mobile Güter grundsätzlich das sogenannte Faustpfandprinzip gilt. Ohne Faust kein Pfand, das heißt, es erfolgt die Übergabe der verpfändeten Sache an den Darlehensgeber, was aber im Falle der wirtschaftlichen Nutzung unsinnig oder unmöglich ist, denn das Flugzeug wird von der Fluggesellschaft gebraucht und nicht von der finanzierenden Bank.

Da die Austro-Control auch das österreichische Luftfahrtregister führt, in das die Eigentümer der Fluggeräte eingetragen sind, erlaube ich mir, in diesem Zusammenhang die Anregung zu machen, in diesem Register, ähnlich wie im Grundbuch, eine neue Rubrik für Pfandrechte und Pfandgläubiger aufzumachen. Da es sich bei Fluggeräten um genau spezifizierte Mobilien handelt, müßte eine derartige Lösung wohl möglich sein. Damit wäre sowohl der Luftfahrtwirtschaft als auch der finanzierenden Bankenwirtschaft geholfen, da unsichere Rechtskonstruktionen hinkünftig nicht mehr nötig wären. Der Aufwand könnte wie beim Grundbuch durch Gebühren, zum Beispiel ein Promille der Eintragungssumme, abgedeckt werden. Bei einer Sicherstellungssumme von 120 Millionen Schilling bei einem Fluggerät wären das rund 120 000 S im Einzelfall.

Entsprechende Änderungen des ABGB und des Austro-Control-Gesetzes wären sicherlich mit nicht allzu großem Aufwand verbunden, würden jedoch sinnvolle Möglichkeiten bei der Finanzierung und Sicherstellung von Fluggeräten eröffnen. Wenn Sie wollen, können Sie diese Überlegung auch auf alle anderen spezifizierbaren und registrierungsfähigen Mobilien, zum Beispiel auch auf den Automobilbereich, vor allem auf LKW, ausdehnen, wobei hier natürlich die Schaffung eines eigenen Mobilienregisters notwendig wäre. – Ich habe mit Ihnen, Herr Minister, darüber schon ein Gespräch geführt, und Sie sind einer derartigen Ansicht oder einer derartigen Regelung durchaus positiv gegenübergestanden.

Meine Damen und Herren! Ich meine, daß sich die österreichische Legislative gerade in solchen Bereichen an den Interessen der Wirtschaft orientieren sollte. Moderne, der Zeit entsprechende Rahmenbedingungen führen auch zur Entlastung der Exekutive und damit zu einer Zurückdrängung der immer stärker wuchernden Bürokratie. Damit erhalten Sie die Attraktivität des


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