Bundesrat Stenographisches Protokoll 625. Sitzung / Seite 22

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Es ist daher auch unsere Pflicht und Schuldigkeit, diesen unseren Soldaten, die freiwillig irgendwo auf der Welt in einem Krisengebiet die Fahne Österreichs vertreten haben, unseren aufrichtigen und herzlichen Dank zu sagen. Ich glaube, es ist auch unsere Verpflichtung, den kommenden Entsendungssoldaten für die künftige Aufgabe alles Gute zu wünschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, mit diesem Entsendungsgesetz wurden die Grundlagen dafür geschaffen, daß österreichische Soldaten und österreichische Sicherheitsorgane im Ausland im Dienste des Friedens und für Aufräumungsarbeiten bei Katastrophen verwendet werden können. Seien wir froh darüber, wenn es immer genügend Freiwillige gibt, um diese Kontingente zu bestücken.

In diesem Sinne darf ich namens der ÖVP-Fraktion erklären, daß wir dem Antrag des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, gerne unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.31

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

13.31

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Dem gestern im Nationalrat beschlossenen Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland kann man in dieser Form nicht zustimmen. Dabei geht es uns gar nicht um den konkret geplanten Einsatz österreichischer Einheiten in Albanien. Dessen politische Bewertung und die Prüfung seiner Sinnhaftigkeit im Detail versage ich mir bewußt; das mögen dazu fachlich Berufenere tun – sie haben es heute auch schon getan. Ich weise es aber als eine Unterstellung zurück, daß das zugleich bedeutet, daß meine Fraktion für Wegschauen und Abseitsstehen angesichts der Zustände in Albanien eintritt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daß aber dieser Einsatzfall – ich wiederhole es bewußt – zu einer Anlaßgesetzgebung, um nicht zu sagen: Husch-Pfusch-Gesetzgebung auf der staatsrechtlich höchsten Ebene, unserer Verfassung, geführt hat, ist sachlich nicht zu verantworten; und dies aus mehrfachen Gründen: zum ersten und ganz grundlegend wegen der zentralen Forderung nach demokratiepolitischer "Firmenwahrheit" und "Firmenklarheit". Man kann entweder staatspolitisch und sicherheitspolitisch am völkerrechtlichen Status der dauernden Neutralität festhalten – verfassungsrechtlich sind wir derzeit nach wie vor dazu verpflichtet –, oder man kann sich aus wohlerwogenen Gründen für den Beitritt zu einem Militärbündnis im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union entscheiden.

Was man aber gewiß nicht kann, ist – wie es hier wieder geschehen soll –, den doppelbödigen dritten Weg zu beschreiten – ein schlechter österreichischer Weg –, nämlich sich für eine internationale sicherheitspolitische und auch militärische Kooperation und Solidarität, wie sie nach Art und Ausmaß einzig und allein im Rahmen eines Verteidigungsbündnisses vertretbar wäre, die verfassungsgesetzlichen Grundlagen zu verschaffen, aber andererseits weiterhin den Eindruck zu erwecken, daß an der Neutralität uneingeschränkt festgehalten wird.

Bezeichnenderweise wird diese ja auch gar nicht angesprochen und auch kein auf sie verweisender Vorbehalt in das vorliegende Bundesverfassungsgesetz aufgenommen – das wohlweislich, weil ja sonst die sachliche Unverträglichkeit zwischen der mittlerweile längst bekundeten Bereitschaft Österreichs zur internationalen sicherheitspolitischen wie militärischen Kooperation und einem echten Neutralitätsstatus im klassischen Sinne, etwa der Schweiz, allzu offenkundig würde. Das, meine Damen und Herren, ist unehrliche Gesetzgebung, ist Etikettenschwindel, ist eine gezielte Taktik, die nur noch sogenannte Neutralität stück- und scheibchenweise abzubauen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn das unser Ziel ist, so sagen wir es doch dem Volk ganz ehrlich! Noch besser: Sagen wir ihm, daß sich Österreich abseits diplomatischer Floskeln und juristischer Interpretationskunst


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