Bundesrat Stenographisches Protokoll 625. Sitzung / Seite 21

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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Ludwig Bieringer. Ich erteile es ihm.

13.24

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich vorerst ein paar Anmerkungen zu den Vorrednern mache.

Herr Kollege Kone#ny hat gemeint, ein Bosnien dürfe sich nicht wiederholen. Ich gebe ihm da 100prozentig recht. Erinnern wir uns bitte zurück, als 1991/92 die Bosnien-Krise ausgebrochen ist: Da war es der damalige österreichische Außenminister Dr. Alois Mock, der von Land zu Land gereist ist und flehentlich gebeten hat, man möge eine Friedenstruppe nach Bosnien schicken, um dort Unglück zu vermeiden. Hätte man der Voraussicht des Alois Mock geglaubt, wäre in Bosnien viel weniger Leid gewesen.

Wenn Herr Kollege Bösch heute hier gesagt hat, der NATO-Beitritt werde nicht aufzuhalten sein, der NATO-Beitritt müsse angestrebt werden, dann kann ich nur sagen: Die Worte hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! Dann wird es wieder so sein wie beim EU-Beitritt: Wenn es soweit ist, daß der NATO-Beitritt zu vollziehen ist, wird von den Freiheitlichen die Parole ausgegeben werden: Vorwärts Kameraden! Wir müssen zurück! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dann wird das alles, was bisher in diesem Zusammenhang gesagt wurde, nicht mehr gelten. (Bundesrat Dr. Tremmel: Du bist ein schöner Vorausdenker!) Ich freue mich, daß du nickst und mir damit Zustimmung signalisierst, lieber Paul Tremmel! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Kritik des Kollegen Tremmel, es sei zu schnell vorgegangen beziehungsweise ein Husch-Pfusch-Gesetz vorgelegt worden, kann ich nur teilweise gelten lassen. 100prozentig teile ich die Kritik hinsichtlich der Verkürzung der Auflagefrist und hinsichtlich dessen, daß nur 24 Stunden seit dem Beschluß des Nationalrates vergangen sind. Wenn du aber den Bericht des Verfassungsausschusses gelesen hast, dann müßtest du draufkommen, daß sich der Verfassungsausschuß des Nationalrates erstmals am 4. Dezember 1996 mit dieser Gesetzesmaterie befaßt hat. Der Unterausschuß hat am 15. Jänner und am 28. Februar getagt und hat am 10. April seinen nunmehr endgültigen Bericht vorgelegt. Es wird da wahrscheinlich irgendwo einen Bremser gegeben haben, der dies verzögert hat, sodaß wir es heute in einer Sondersitzung beschließen müssen.

Ich gebe niemandem die Schuld, denn es konnte am 4. Dezember des vergangenen Jahres niemand wissen, daß jetzt Not am Manne ist und in Albanien ein Einsatz durchzuführen ist. Es muß aber die Parole gelten: Wer rasch hilft, hilft doppelt. – Daher ist es notwendig, daß wir heute dieses sogenannte Entsendungsgesetz beschließen.

Meine Damen und Herren! Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen, welche Positionen hiebei zu beziehen sind, welche Einheiten und einzelne Personen in das Ausland entsendet werden können. Ich will darauf nicht mehr näher eingehen, sondern lediglich ein paar Anmerkungen machen.

Seit 1960, also seit der damaligen sogenannten Kongo-Krise, entsendet Österreich im Rahmen der UNO Soldaten in das Ausland. Auch dazu eine Anmerkung: Wenn Hilfeleistung notwendig ist, ist es meiner Meinung nach egal, ob diese Hilfe von der NATO, von der EU, von der UNO oder von der KSZE, der nunmehrigen OSZE, angefordert wird. Das, meine Damen und Herren, muß sekundär sein. Wichtig ist, daß österreichische Soldaten, daß österreichische Sicherheitsorgane im Ausland helfen können. Immerhin haben – das hat Kollege Tusek auch bereits gesagt – 36 000 österreichische Soldaten im Rahmen des UNO-Einsatzes hervorragende Arbeit geleistet. Sie sind in allen Ländern anerkannt worden. Alle anderen Militärs, die dort waren, haben einmütig festgestellt, daß der Ausbildungsstandard der österreichischen Soldaten ein hervorragender ist. Sie haben festgestellt, daß die österreichischen Soldaten zumindest zu jenen gehören, die die beste Ausbildung haben.


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