"Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend innerhalb des Zeitraumes von 3. bis 10. Mai sowie am 12. und 13. Mai den Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek und am 23. und 24. Mai 1997 den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein mit der Vertretung.
Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."
Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Eingelangt sind ferner Berichte (23544 bis 24447-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e des Bundes-Verfassungsgesetzes. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.
In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit der Vizepräsidentin und dem Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorhaben jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.
Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über den bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingelangten und zugewiesenen Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft 1995 beziehungsweise den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Auswirkungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 einschließlich der zahlenmäßigen Anwendung der neuen Bestimmungen (Jugendwohlfahrtsstatistik) abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.
Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist
Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Im Hinblick darauf sowie mit Rücksicht auf einen mir zugekommenen Vorschlag, von der 24stündigen Auflagefrist der Ausschußberichte Abstand zu nehmen, habe ich alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Weiters hat die Landeshauptfrau der Steiermark Waltraud Klasnic die Absicht bekanntgegeben, eine mündliche Erklärung im Sinne des § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates abzugeben. Ich habe daher diese Erklärung ebenfalls auf die Tagesordnung genommen, und zwar als ersten Punkt.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag von der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.
Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 2 bis 4 sowie 10 bis 15 der Tagesordnung unter einem abzuführen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.
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