Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 27

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intelligenten Lösungen. Es geht um eine sinnvolle Verteilung von Macht und Verantwortung auf verschiedene Ebenen. Es geht darum, Aufgaben dort zu lösen, wo sie gelöst werden können. Es geht darum, Aufgaben nur dann auf die nächste Ebene zu übertragen, wenn sie sonst nicht gelöst werden können.

Ein Beispiel: Konsultationsmechanismus. Dabei geht es darum, die Verantwortung und damit auch die Kosten von Entscheidungen mitzuberechnen und andere Ebenen, die davon mehr oder weniger oder sogar hauptsächlich betroffen sind, von vornherein miteinzubeziehen. Das Prinzip: Wer anschafft, wer beschließt, der muß auch zahlen!, ist unumgänglich. Zweck dieses Konsultationsmechanismus ist es keineswegs, Rechte der Parlamente zu beschränken. Es geht darum, daß Länder und Gemeinden nicht übervorteilt werden. Zukunftsweisende Gesetze können nur dann beschlossen werden, wenn die finanziellen Folgen gut bedacht und auch abgewogen sind. Sie dürfen keinesfalls abgeschoben werden.

In der Steiermark haben wir bereits im Juli des Vorjahres zwischen den im Steiermärkischen Landtag vertretenen Parteien und den steirischen Gemeinden und Städten eine Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus auf Landesebene abgeschlossen. Damit wurden Informations- und Kommunikationswege eingerichtet, die ein schlüssiges und faires Miteinander möglich machen. Das Ziel jedes Konsultationsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist ja nicht die Konfrontation oder das gegenseitige Ausspielen, sondern die Übereinstimmung. Das bringt eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften.

Damit komme ich zum nächsten Thema: neuer Finanzausgleich 2001. Es gilt die Solidarität zwischen den wirtschaftlich stärkeren und den wirtschaftlich schwächeren Bundesländern zu verbessern und durch finanzausgleichsrechtliche Steuerungsmaßnahmen die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu sichern. Wir wollen nicht, daß es heißt, beim Geld hört der Bundesstaat auf. Dies ist eine Zukunftsfrage für den Bundesstaat Österreich.

Seit fast 25 Jahren hat sich im Finanzausgleich im wesentlichen nichts geändert. Er ist zu starr und engt den Spielraum der Länder wegen des hohen Anteils an zweckgebundenen Einnahmen immer weiter ein. Nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch die Größe muß mitentscheidend sein. Der geltende Verteilungsschlüssel im Finanzausgleich betreffend die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesaufgaben hängt in Österreich fast ausschließlich von der Bevölkerungszahl und dem örtlichen Aufkommen ab.

Strukturell benachteiligte Länder haben sowohl eine schwächere Bevölkerungsentwicklung als auch ein unterdurchschnittliches Steueraufkommen. Wegen der offenkundigen Mängel im Finanzausgleich ist eine Grundsatzdebatte über die Neuaufteilung der Mittel mit dem Ziel einer Neuordnung ab 2001 zu führen. Beginnen muß die Debatte aber schon jetzt. Eine Neuverteilung der Ertragsanteile muß überlegt werden. Es sind grundsätzliche, bedarfsorientierte Faktoren in den Finanzausgleich einzubeziehen, um die unterschiedlichen Entwicklungen der Länderhaushalte auszugleichen. Der Schwerpunkt wird bei einer Neuverteilung der Ertragsanteile liegen.

Wir haben als Steirische Volkspartei dazu sehr detaillierte Vorschläge erarbeitet; sie wurden vom Finanzexperten Professor Lehner durchgerechnet. Es gibt viele Vorschläge zur Neuverteilung der Ertragsanteile im Detail. Ich erspare Ihnen die detaillierten Zahlen, aber grundsätzlich wiederhole ich: Der Anteil der zweckgebundenen Einnahmen der Länder ist zu verringern.

Nun zu einem anderen Thema: Mitwirkung von Bundesorganen. Leider mangelt es im Rahmen der Verfassungsautonomie der Länder in verschiedensten Bereichen an der praktischen Umsetzbarkeit. Es genügt nicht, daß den Ländern neue Verfassungsinhalte zugestanden werden, gegen die der Bund keinen Einspruch erhebt. Es ist für mich auch schlüssig, daß es eine Mitwirkung von Bundesorganen gibt, wenn das für das Wirksamwerden von Landesgesetzen notwendig ist.

Ein Beispiel aus der Praxis ist die geltende Regelung über Untersuchungsausschüsse im Steiermärkischen Landtag. Der Bund hat die Zustimmung zur Mitwirkung von Bundesbehörden ver


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