3. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1997 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen samt Anlage und Erklärungen (125 und 653/NR sowie 5431/BR der Beilagen)
4. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1997 betreffend ein Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe samt Anhängen und Erklärung (147 und 654/NR sowie 5432/BR der Beilagen)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 2 bis 4, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.Es sind dies:
ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe getroffen sowie das AIDS-Gesetz 1993, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Chemikaliengesetz, das Hebammengesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden, sowie
ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen samt Anlage und Erklärungen und
ein Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe samt Anhängen und Erklärung.
Die Berichterstattung über die Punkte 2 bis 4 hat Herr Bundesrat Wolfgang Hager übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.
Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe getroffen sowie das AIDS-Gesetz 1993, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Chemikaliengesetz, das Hebammengesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden, liegt schriftlich vor.
Ich verzichte daher auf die weitere Verlesung und stelle namens des Gesundheitsausschusses den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.
Weiters liegt Ihnen der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1997 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen samt Anlage und Erklärungen vor.
Ich stelle namens des Gesundheitsausschusses den Antrag ,
1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Außerdem liegt Ihnen noch der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1997 betreffend ein Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe samt Anhängen und Erklärung vor.
Ich stelle auch hier namens des Gesundheitsausschusses den Antrag,
1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
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