kommt. Selbstverständlich hat jedoch ein Arzt bei Verdacht einer strafbaren Handlung trotzdem auch Anzeige zu erstatten. Es gibt jedoch auch viele Beobachtungen, die noch keinen Verdacht einer strafbaren Handlung nahelegen, aber trotzdem auffällig sind: Blaue Flecken können, aber müssen nicht immer von einem Sturz mit dem Fahrrad oder ähnlichem kommen, vor allem dann nicht, wenn solche Erscheinungen gehäuft auftreten.
Meine Damen und Herren! Das ist, glaube ich, eines der wesentlichsten Ziele für die Zukunft, diesem Primat der österreichischen Erziehungs- und Jugendpolitik, nämlich der gewaltfreien Erziehung, endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist schön, und wir sind stolz darauf, daß wir nach wie vor eines von fünf Ländern weltweit sind, das die Gewaltfreiheit in der Erziehung gesetzlich vorschreibt. Die "g’sunde Watsch’n" gibt es nicht mehr, aber leider eben nur laut Gesetz, denn in der Praxis schaut es anders aus: Ich habe statistische Daten im Kopf, wonach in 5 Prozent aller Familien Gewalt in der Erziehung regelmäßig und als Erziehungsmittel angewandt wird, und diese 5 Prozent sind sicherlich zu viel. Auf diesem Gebiet muß weitergearbeitet werden, es muß Bewußtsein geschaffen werden, und im Notfall muß auch der Gesetzgeber eingreifen, damit wir die Gewalt und vor allem den noch schrecklicheren sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld weiter zurückdrängen.
Frau Präsidentin! Ich danke für die Worterteilung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.34
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.
Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.
9. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 17. April 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (4. IAKW-Finanzierungsgesetz-Novelle) (609 und 663/NR sowie 5437/BR der Beilagen)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Rauchenberger übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.
Berichterstatter Josef Rauchenberger: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Das Österreichische Konferenzzentrum ist in den Jahren 1982 bis 1987 errichtet und im April 1987 eröffnet worden. Zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung war der in den letzten Jahren zunehmende Trend zu immer umfangreicher werdenden Ausstellungsflächen im Rahmen von internationalen Großkongressen noch nicht absehbar.
Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Förderung des Kongreßtourismus nach Österreich und Absicherung des Standortes Wien als eine der führenden Kongreßdestinationen in Europa. Es soll daher dem nunmehrigen Bedarf entsprechend eine neue Halle gebaut werden.
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