Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 111

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Konferenzzentrum nicht aus Benützungstagen, sondern auch aus Benützungsquadratmetern, und diese werden nicht genutzt.

Es nützt also nichts, wenn die Hallen G und F mit je 1 000 Personen Fassungsvermögen benützt werden, während die anderen Hallen A bis E nicht benützt werden. Wir haben zwar, gemessen an Tagen, eine 65prozentige Ausnützung, aber, gemessen an Quadratmetern, eine Ausnützung, die weit darunter liegt, jedoch nicht genau errechenbar ist, weil aus den Unterlagen nicht hervorgeht, wieviel Quadratmeter für die einzelnen Veranstaltungen benützt wurden.

Das ist einer der Gründe dafür, daß der Zweck einer Vergrößerung des Kongreßzentrums nicht klargemacht werden kann. Klargemacht könnte er werden, wenn man sagt: Die derzeitige Nutzfläche von 12 000 Quadratmetern ist fast immer zu 65 Prozent gefüllt. – Diese Zahl bezieht sich aber nicht auf Quadratmeter, sondern auf Tage, und das ergibt an sich noch keine Begründung, daß wir das Konferenzzentrum um rund 50 Prozent vergrößern müssen!

Es ist auch nicht bekannt, wie die Mietenkonditionen zustande kommen sollen. Kriterien der Mietenkonditionen liegen nicht auf. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse betrug 1995 180 Millionen und sank 1996 auf 153 Millionen Schilling. Es stellt sich die Frage, ob man bei Vollauslastung – das heißt: 365 Tage unter Ausnutzung der vorhandenen 12 000 Quadratmeter – ausgeglichen bilanzieren könnte oder ob weiterhin eine Kostenerstattung notwendig wäre. Diese Kostenerstattung durch den Bund betrug 1995 128,7 Millionen Schilling. Wenn die volle Kapazität genutzt wird, ist dann diese Kostenerstattung notwendig? – Das ergibt sich auch nicht aus dem vorgelegten Zahlenmaterial.

Es fehlt auch der Vergleich mit vergleichbaren ausländischen Großkonferenzzentren, es fehlt eine Mitarbeiter-pro-Kopf-Umsatz-Relation, es fehlt die Pro-Kopf-Personalaufwand-Relation, es fehlt auch eine exakte Berechnung, welche Einnahmen durch den jährlichen Radiologenkongreß entstehen.

Werden Betriebsaufwendungen von derzeit 312 Millionen Schilling um ein Drittel bis um 50 Prozent steigen, wenn das Konferenzzentrum um bis zu 50 Prozent größer sein wird? Wie soll die Finanzierung der Herstellungskosten dieser Konferenzzentrumsvergrößerung von 100 Millionen Schilling erfolgen? Erfolgt eine EU-konforme Ausschreibung?

Im Prüfbericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 1991 wird die äußerst mangelhafte Dokumentation im Bundesministerium für Finanzen erwähnt. Es bestehen keine Nachvollziehungsmöglichkeiten der aufgelisteten Daten. Der Rechnungshof vermißt Zielvorgaben zur Beurteilung des Ausmaßes der Zielerfüllung. – Auch die unvollständige Information führte zu Doppelgleisigkeiten. Der Rechnungshof vermißt eine Prüfung der Preisangemessenheit. Mangels geeigneter Unterlagen ist kein Nachvollzug der Verhandlungen mit den allfälligen arabischen Finanzpartnern möglich. Der Pachtzins wurde nach Auffassung des Rechnungshofes weder am Wert der Anlage noch an den zu erwirtschaftenden Betriebsergebnissen des Pächters bemessen.

Nach Auffassung des Rechnungshofes ist der Bau einer weiteren Ausstellungsfläche nur dann sinnvoll, wenn Mittel für Investitionen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erwirtschaftet werden. Der Hinweis, Herr Bundesminister, der oftmals bei staatlichen Investitionen getätigt wird, daß die Umwegrentabilität alles bringt, was man so nicht vorlegen kann, wird vom Rechnungshof als nicht zielführend und nicht ausschlagkräftig bezeichnet. Der Rechnungshof vermißt eine klare, nachvollziehbare Begriffsbestimmung für Erfolg und Leistung dieses Konferenzzentrums, damit dieser entsprechend gemessen werden kann.

Trotz der klaren Aufforderung, die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu ermitteln, befindet sich eine solche Kalkulation nicht in den Regierungsvorlagen. Es fehlt eine Mitbewerber-Analyse, es fehlen Aussagen über zu akquirierende Großkongresse, Angaben über zukünftige Auslastungen in Quadratmetern. Wann werden Investitionen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erwirtschaftet? Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen haben der Bund und dieses Konferenzzentrum in den letzten Jahren 15 Millionen per anno über den


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