reich, das diesbezüglich 20mal größer ist als Luxemburg, nur doppelt so viele Stimmen im Rat haben soll. Das wäre übrigens bei fast allen dieser Umgewichtungsmodelle der Fall. Es gibt aber andererseits auch kein Argument dafür, daß etwa Frankreich und Deutschland, bei welchen dieser Anteil der Bevölkerung um 20 Millionen differiert, auf jeden Fall eine gleiche Zahl von Stimmen im Rat haben sollen. Das heißt, es gäbe sowohl am unteren Ende als auch am oberen Ende der Skala eine völlig unbegründete Andersbehandlung. Daher vertreten wir den Status quo.
Eine Kompromißmöglichkeit, die ich auch für denkmöglich halte, wäre, daß ein Land, in welchem man das Gefühl hat, daß eine bestimmte Abstimmung im Rat nicht den notwendigen demographischen Rückhalt, also eine Bevölkerungsmehrheit, hat, verlangen könnte, daß auch die Bevölkerungsmehrheit gezählt wird. Dann könnte man eine zweite Mehrheit einziehen und darüber diskutieren, ob diese – heute wären es 58 Prozent – bei 60 oder vielleicht sogar bei 65 Prozent liegen soll. In dieser Hinsicht wäre ich flexibel, das sage ich ganz offen. Das würde den Beschlüssen im Rat eine zusätzliche demokratiepolitische Legitimation geben. Aber dieser Punkt ist noch nicht entschieden.
Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach: Vor allen Dingen dieses letzte Modell, das Sie geschildert haben, scheint mir ein durchaus demokratisches zu sein. Meine Zusatzfrage lautet: Wird in diesem Modell oder in allen Modellen, die da verhandelt werden, schon Rücksicht auf eine eventuelle Erweiterung genommen?
Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das ist eigentlich der Hintergrund dieser ganzen Diskussion. Denn heute gäbe es überhaupt keinen Grund dafür, eine Umgewichtung der Stimmen zu verlangen, denn im wesentlichen ist die EU entscheidungsfähig, wenn die Mitgliedstaaten es wollen. Ich habe in den zweieinhalb Jahren, in denen wir dabei sind, noch nie erlebt, daß es eine Front der großen Länder gegen die kleinen gegeben hätte oder – umgekehrt – die kleinen auf die Idee gekommen wären, die großen zu überstimmen. Es sind vielmehr ganz andere Muster dabei zum Ausdruck gekommen, zum Beispiel unterschiedliche Interessen des Nordens und Südens, des Olivengürtels oder der umweltinteressierten Länder.
Für die Erweiterung stellt sich aber tatsächlich dieses demokratiepolitische Legitimationsproblem. Denn es könnte beispielsweise – im Extremfall – durch die Erweiterung um elf Länder die Bevölkerungsmehrheit sofort auf an die 50 Prozent absinken. Und in Anbetracht dessen verstehe ich, daß man eine zusätzliche Mehrheit miteinziehen will. Daher sind wir für einen Kompromiß offen, Umgewichtungen wollen wir jedoch nicht. Das wird sicherlich in Amsterdam auch das entscheidende Thema im Institutionenbereich bleiben, denn die Frage der Kommission ist mehr oder weniger gelöst.
Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage an den Herrn Vizekanzler und Außenminister. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Professor Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof (ÖVP, Wien), um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:
Welche Bedeutung hat das am 27. Mai 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der NATO für die Schaffung der neuen europäischen Sicherheitsarchitektur?
Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.
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