Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 38

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hat. Ich möchte mich dafür bedanken, weil es die Grundvoraussetzung eines Plenums ist, sich sachlich mit Themen auseinanderzusetzen, die naturgemäß nicht immer Einstimmigkeit hervorrufen.

Wir wissen, daß der Nationalrat am 9. Juli des Vorjahres das Bezügereformgesetz verabschiedet hat, und wir wissen auch Bescheid über die sattsam bekannten Vorfälle, die dazu geführt haben, daß eine Bezügepyramide in Aussicht genommen wurde, um der Bevölkerung glaubwürdig und transparent vor Augen zu führen, was ihre Politiker sie kosten. Über die Wertigkeit kann sie bei Wahlen entsprechend selbst abstimmen.

Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes wurde ein Vorschlag für eine Pyramide erarbeitet. Die Parteienausschüsse haben ihn gemeinsam behandelt, nur die Freiheitliche Partei hat es sich leider sehr leicht gemacht und gesagt: Wir sind prinzipiell dagegen, es sei denn, 60 000 S wären das Höchsteinkommen; die anderen werden es schon richten; wir werden auf jedem Fall in den Genuß dessen kommen, was ausverhandelt wird.

Ich darf sagen, daß sich das Ergebnis in der Tat sehen lassen kann. Es wurde in relativ kurzer Zeit mit Privilegien aufgeräumt, die in der Öffentlichkeit zu Recht oft nicht verstanden wurden. Allerdings wurde manchmal auch das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen, von denen es mir – ich gehe davon aus, daß das für die Mehrheit dieses Plenums gilt – notwendig erscheint, daß sie in Kraft treten.

Wir haben in erster Linie eine Entkoppelung der Politikerbezüge vom Beamtenschema erreicht. Es gibt keine automatischen Vorrückungen mehr. Wir haben unsere Valorisierungen den anderen anzugleichen. Diese Punkte sind zu unterstreichen. Künftig ist die Begrenzung von Einkommen nach oben klar festgelegt.

Besonders wichtig ist auch, daß das Gehalt des Bundespräsidenten in Übereinstimmung mit den anderen Bezügen gebracht worden ist. In den Zeitungen war zu lesen, daß der Herr Bundespräsident der einzige gewesen wäre, der verloren hätte. Allerdings hatte man vorher geschrieben, er verdiene unverhältnismäßig viel. Als aber daran gegangen wurde, sein Gehalt zu kürzen, fand er wiederum Verfechter der Ansicht, daß man es so nicht machen könne. Seitens des Bundespräsidenten wurde niemals Kritik daran laut.

Ich bin der Meinung, daß dies eine der Voraussetzungen für eine vernünftige Diskussion der anderen Bereiche in der Öffentlichkeit war. Das Einkommen des Bundeskanzlers wurde meines Erachtens zu Recht hinaufgesetzt. Unter Bezugnahme auf die Bezüge der Nationalräte wurden die anderen Einteilungen getroffen. Einen Wermutstropfen muß ich in der öffentlichen Beurteilung des Bundesrates feststellen. Denn ich fühle mich nicht als Mensch dritter oder vierter Wahl, und ich sehe mich auch nicht bar jeder Eignung für ein öffentliches Geschäft. Ich gehe davon aus, daß alle, die hier Sitz und Stimme haben, in ihren Privatberufen längst bewiesen haben, daß sie ihre Positionen zu Recht bekleiden. Es tut hier nicht not, sich abqualifizieren zu lassen.

Es geht nicht darum, daß ich eine Einkommenshöhe von 50 000 S für einen Bundesrat als zu niedrig befinden würde. Ich glaube, daß dieser Betrag für die Arbeit ausreichend ist. Es schmerzt mich aber, daß im Bundesrat ein gegenüber den Landtagen deutlicher Abstand nach unten feststellbar ist. Dieser kann aus meiner Sicht qualitativ nicht gerechtfertigt sein. Wir haben den Landtagen eines voraus: Wir dürfen ihren Sitzungen und Beratungen beiwohnen. Daher dürfen wir uns sicher sein, es richtig einschätzen zu können. In dieser Hinsicht wurde, wie ich meine, im Rahmen der öffentlichen Bewertung in eine Lade gegriffen, die nicht hinreichend auf die Realität Bezug nimmt.

Ich bin auch dafür, daß Abfertigungen und Pensionen abgeschafft werden. Aber das, meine Damen und Herren des Bundesrates, muß für alle gelten, vom Präsidenten bis zum Bürgermeister.

Ich bin jedoch dagegen, daß man in bestehende Regelungen eingreift. Es kommt allzuoft vor, daß wir als politische Vertreter wegen genau solcher Probleme Interventionen durchzuführen haben, da jemand meint, ihm sei in erworbene Rechte eingegriffen worden, und man möge ihm


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