Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 41

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werden, aber es würde auch mitleidiges Gelächter in der Öffentlichkeit nicht ausbleiben. Die Glaubwürdigkeit würde das mit Sicherheit nicht stärken.

Weiters glaube ich, daß die Politik schlechthin mit dieser Gehaltsregelung eine Ebene erreicht hat, auf der man bei den Menschen Verständnis finden wird. Wir haben nichts mehr zu verstecken. Was die Menschen aufgeregt hat, war eigentlich nicht der Bezug an sich, sondern die Ungewißheit darüber, woher dieser oder jene noch ein zusätzliches Einkommen bezieht. Das ist jetzt geregelt. Es hat in der Tat Vorkommnisse gegeben, die durch nichts zu rechtfertigen sind und die überdies den negativen Aspekt mit sich gebracht haben, daß auch diejenigen Politikerinnen und Politiker zum Handkuß gekommen sind, die mit diesen Vorkommnissen nichts zu tun hatten. Das ist etwas, das wir nicht vergessen sollten.

Wir haben jetzt ein Gesetz geschaffen, das uns zwar nicht in jedem Segment gefällt, das letztendlich aber der Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, uns zu beurteilen. Was später bei Wahlen geschehen wird, können wir nur durch positive Arbeit beeinflussen. Meine Fraktion wird dieses Gesetz heute bestätigen. Ich denke, daß auch für die Freiheitliche Partei die Chance besteht, mitzutun, doch verstehe ich auch, daß es dazu nach dem, was im Nationalrat passiert ist, nicht kommen wird.

Ich bitte auch die ÖVP, dieses Gesetz mitzubeschließen und darüber hinwegzusehen, daß die Landeshauptleute-Gehälter in Zukunft in den Ländern festgelegt werden. Ich finde das gut und positiv. Eines werden wir sicherlich gemeinsam erreichen wollen, nämlich den Gesamtwert der Politik zu erhöhen. Dazu wird es eher so kommen, wie es heute von Kollegin Riess vorgezeigt worden ist, aber keinesfalls so wie im Nationalrat durch Kollegen Stadler. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Dr. Tremmel: Dafür ist dieses Gesetz ganz besonders "geeignet"!)

11.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Dr. Riess-Passer zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, daß eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf. Sie hat sich vor allen Dingen auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des zu berichtigenden Sachverhaltes zu beschränken.

Ich darf Frau Dr. Riess-Passer zu Wort bitten.

11.59

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Meine Damen und Herren! Es ist unrichtig, wenn Herr Kollege Prähauser behauptet hat, die FPÖ hätte es abgelehnt, an den Parteienverhandlungen über die Bezügepyramide teilzunehmen.

Wahr ist vielmehr, daß die freiheitlichen Vertreter nicht mehr eingeladen wurden, weil es offensichtlich den Herren Khol und Kostelka nicht paßte, jemanden im Verhandlungsteam zu haben, der für eine Senkung der Politikerbezüge eintritt.

Ich berichtige weiters, daß die Wahlkampfkosten-Rückerstattung an die FPÖ nichts mit Glück zu tun hatte, sondern mit einem Entscheid eines österreichischen Höchstgerichtes. Das ist eine Sache des Rechtsstaates und nicht des Glücks, Herr Kollege Prähauser! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat DDr. Königshofer zu Wort gemeldet. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Frau Dr. Riess-Passer.

12.00

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur Rede von Herrn Bundesrat Prähauser wie folgt berichtigen:


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