Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 44

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Faktum, auch wenn es den Freiheitlichen nicht paßt! Sie wurden auf allen Ebenen und in allen Bereichen abgeschafft!

Zum nächsten Punkt, den bezügerechtlichen Pensionen: In diesem Gesetz ist dezidiert geregelt, daß es in Zukunft keine bezügerechtlichen Pensionen für Politiker gibt. Das gilt für die Zukunft, aber man kann durchaus der Meinung sein, daß das auch – wie Frau Kollegin Dr. Riess-Passer gesagt hat – rückwirkend geändert werden sollte. Ich halte allerdings rückwirkende Änderungen für demokratiepolitisch gefährlich. Ein Grundsatz unserer Gesellschaft ist, daß erworbene Rechte auch weiterhin Geltung haben müssen. Das gehört zu einer gewissen Rechtssicherheit. Und wer sich heute bereits Ansprüche erworben hat, dem sollte man sie auch gewähren! Aber für die Zukunft ist vorgesehen, daß es auf keiner Ebene der Politik vom Herrn Bundeskanzler bis zum Bürgermeister Pensionen in bezugsrechtlicher Hinsicht mehr geben wird.

Auch die Abfertigungen, die zu Recht sehr viel diskutiert wurden, sind abgeschafft. Die Abfertigungsregelung, die von der Freiheitlichen Partei immer wieder kritisiert wird, ist – glaube ich – ein ganz wichtiger und notwendiger Punkt. Sie gilt nur für jene Funktionen, die mit einem Berufsverbot belegt sind. Wenn jemand auf seinen Beruf verzichtet und dann aus der Politik ausscheidet – wir alle wissen, daß das relativ schnell der Fall sein kann –, dann muß ihm zumindest soviel Zeit gegeben werden, daß er sich wieder einen Beruf suchen kann. Das und nichts anderes ist in dieser Regelung enthalten. Auch diesbezüglich habe ich von der Freiheitlichen Partei noch nichts gehört!

Zum letzten Punkt der von der Kommission aufgezählten Politikerprivilegien, zu der Kumulierung von Bezügen aus mehreren politischen Funktionen, gibt es ebenfalls ein ganz klares und sehr rigoroses Nein. Es wurde festgelegt, daß nur zwei Bezüge aus öffentlichen Kassen erworben werden können. Wenn jemand so wie ich Beamter ist, darf er nur eine einzige bezahlte politische Funktion zusätzlich haben. Ich halte das für richtig, und ich kann mich mit dieser Bestimmung durchaus identifizieren.

Kollege Prähauser hat die Frage bereits angeschnitten, daß man versucht hat, Aufgabenbereiche von Politikern mit denen der Wirtschaft zu vergleichen. In diesem Punkt teile ich die Kritik von Kollegen Prähauser durchaus, daß der Bundesrat sehr stark unterbewertet wurde.

Als Ergebnis von weitreichenden Analysen der Ist-Situation hat diese unabhängige Kommission ein Schema und nicht nur eine Variante, sondern insgesamt neun Varianten vorgelegt, innerhalb welcher man nun die Möglichkeit zu wählen hat. Die Variante sieben basiert auf dem von mir zuerst schon erwähnten Parteivorstandsbeschluß der Freiheitlichen. Diese Variante sieht für den Herrn Bundeskanzler 60 000 S netto und die entsprechenden prozentuellen Abstufungen vor. Meine Dame und meine Herren von den Freiheitlichen! Haben Sie sich selbst schon einmal ausgerechnet ... (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Es sind zwei Damen von uns hier! – Bundesrat Dr. Tremmel: Jetzt sind es schon drei!) Entschuldigung, meine Damen!

Ich weiß nicht, ob irgend jemand von den Damen und Herren der freiheitlichen Fraktion diese Kalkulation nachgerechnet hat: Die Kommission schlägt in der Variante sieben für den Bundeskanzler 60 000 S netto und für den Bundesrat 16,72 Prozent davon vor! Meine Damen und Herren! Das sind netto 10 032 S für einen Bundesrat! (Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Riess-Passer. ) Man wird doch wohl lernen dürfen! Ein Einkommen von 10 032 S netto liegt weit unter dem von Kollegin Riess-Passer erwähnten Durchschnittseinkommen. Denn wenn, wie sie gesagt hat, die Österreicher ein Durchschnittseinkommen von 20 000 S brutto haben, dann hieße das, daß man netto mit etwa 15 000 S bis 16 000 S rechnen kann. Daher stelle ich die Frage: Ist der Freiheitlichen Partei die Tätigkeit und die Arbeit der Bundesräte so wenig wert, daß sie nur 10 000 S bekommen sollen? (Bundesrat Meier: Die Bundesräte haben ohnedies alle Nebenbeschäftigungen! – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Riess-Passer. )

Frau Kollegin! Ein Grundsatz dieser neuen Bezügeregelung ist, daß es nur mehr ein einziges Einkommen für Politiker und auch keine Steigerungsbeträge mehr geben soll. Ich bin der Meinung, daß gerade wir Bundesräte sehr viel leisten. Ich habe das in einer Berechnung meiner


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