Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 45

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Situation im Jahr 1996 genau dargelegt: Ich habe ausschließlich die Sitzungstätigkeit und die notwendige Anreise zu den Sitzungen herangezogen und bin dafür zu einer Gesamtbelastung im Jahr 1996 von 632 Stunden gekommen. Das wird je nach Dauer der Anreise in etwa für die meisten hier im Haus vertretenen Personen gleich sein. Das sind Belastungen von etwa 40 bis 80 Stunden im Monat, wobei das je nach Monate schwankt, das ist mir klar. Wenn man dazu noch die Tätigkeit im Wahlkreis rechnet, dann kommt man in unserer politischen Funktion, unabhängig davon, welcher Fraktion man angehört, politisch gesehen auf etwa eine 40-Stunden-Woche. Das würde nach Ihrem Modell mit 10 000 S umgerechnet einen Stundenlohn von genau 62,70 S ergeben! Wenn ich bedenke, daß ein großjähriger Hilfsarbeiter nicht weniger als 100 S verdienen darf und daß selbst ein großjähriger Lehrling 85 Prozent davon bekommen muß, so ist mir an diesem Modell der Freiheitlichen alles äußerst suspekt! (Bundesrat DDr. Königshofer: Jetzt agieren Sie aber sehr populistisch!) Ich glaube, es ist nur deswegen erarbeitet worden, weil all das sehr gut klingt und weil man damit gut argumentieren kann. Aber es entbehrt, wie ich gerade am Beispiel Bundesrat gezeigt habe, jeder Realität.

Die Kommission hat auch begründet, daß dieses Modell zwar dem Sparsamkeitsgedanken entspricht, daß es aber für das Entstehen einer positiven Auslese von Politikern nicht förderlich sei. – Ich habe jetzt sehr vorsichtig sinngemäß wiedergegeben, was im Bericht der Kommission steht.

Wenn ich jetzt an die Inseratenserie von den Freiheitlichen denke, so muß ich sagen: Die Zahlen in den Inseraten sind rechnerisch richtig. Rechnerisch richtig ist jedoch nicht genug. Denn es kommt immer darauf an, von welcher Basis aus man Berechnungen anstellt. Und Sie agieren mit Halbwahrheiten, und Halbwahrheiten haben halt auch in sich, daß sie zur anderen Hälfte falsch sind. Es werden nämlich immer die derzeit niedrigsten Bezüge mit den neuen Durchschnittsbezügen verglichen.

So müssen beispielsweise Klubobleute, die schon lange in diesem Haus sind, oder Landeshauptleute, die diese Funktion schon lange ausüben, durchaus Einkommenseinbußen nach dieser neuen Regelung hinnehmen. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, daß es auch Einkommenseinbußen gibt, obwohl ich auch nicht verschweige, daß es für manche Funktionen auch eine Einkommensvermehrung gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zu einigen, mir wesentlich erscheinenden Fakten zurückkommen, die dieser Gesetzesbeschluß des Nationalrates enthält und die ich bisher noch nicht genannt habe.

So wie von der Kommission vorgeschlagen, werden die Politikerbezüge vom Beamtenschema abgekoppelt, und darüber hinaus werden auch alle Vorrückungen abgeschafft. Es gibt einen klaren, transparenten Bezug für Politiker, keinerlei Erhöhungen und keinerlei Biennalsprünge, wie sie bis jetzt existiert haben. Die Anpassungen werden künftig ebenfalls nicht mehr wie in der Vergangenheit mit dem Beamtenschema einhergehen, sondern aufgrund der allgemeinen Ist-Lohnentwicklung erfolgen. Das halte ich für gut und richtig.

Es gibt – ich habe das bereits erwähnt – nur noch einen einzigen Bezug. Wenn Frau Kollegin Dr. Riess-Passer gesagt hat, der Gipfel der Frechheit ist die neue Spesenregelung, so muß ich diese Behauptung doch relativieren. Frau Dr. Riess-Passer! Es können nur solche Beträge refundiert werden, für die Belege vorhanden sind. Sicher erfolgt die Refundierung je nach Entfernung in unterschiedlicher Höhe, es ist schließlich eine Tatsache, daß die Bahn von Salzburg nach Wien mehr kostet als von Purkersdorf nach Wien. Es gibt keine Pauschale mehr, es werden nur mehr Beträge, für die es Belege gibt, im Zuge der neuen Spesenregelung absetzbar sein. Ich halte das für absolut gerecht, denn es ist ja auch in der Privatwirtschaft bei jeder Firma üblich, daß man für Dienstreisen nur die tatsächlichen Ausgaben refundiert bekommt. So ist es jetzt auch bei uns. Es ist sogar bei Politikern noch schlechter: Taggelder, die in der Wirtschaft durchaus üblich sind, gibt es nicht mehr. Es werden nur tatsächlich ausgegebene Beträge refundiert. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wo steht das?) In der neuen Spesenregelung, Kollege Tremmel! Lesen Sie nach: Es können nur mehr Ausgaben, die anhand von Belegen nachgewiesen werden können, refundiert werden. (Zwischenruf des Bundesrates


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