Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 46

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Dr. Rockenschaub. ) Das ist richtig! Das ist auch der Grund, warum das Gesetz nicht mit 1. Juli, sondern erst mit 1. August in Kraft treten wird, weil noch entsprechende nähere Regelungen durch die Parlamentsdirektion erarbeitet werden müssen. Es ist so viel neu an diesem Gesetz, daß man den Beamten des Hauses auch die Zeit geben muß, entsprechende Richtlinien auszuarbeiten!

Der vorliegende Gesetzesbeschluß des Nationalrates – im Regierungsübereinkommen bereits gefordert – ist das Ergebnis sehr ernsthafter Beratungen einer unabhängigen Kommission und sehr schwieriger Vier-Parteien-Verhandlungen.

Ich gebe absolut zu, daß der eine oder andere Punkt für den einen oder anderen von uns nicht sehr angenehm sein mag. Aber was sollte eine Ablehnung bewirken? Was wollen wir damit erreichen? Sollen die Verhandler wieder zurück an den Start? Sollen sie komplett neue Ergebnisse ausverhandeln? – Ich halte dem entgegen, daß diese Lösung ausgewogen und überlegt ist und nicht überhastet erstellt wurde.

Ich bin der Meinung, daß der vorliegende Gesetzesbeschluß einen Kompromiß zwischen den verschiedenen Auffassungen darstellt und auch in den Ländern – im Sinne eines richtig verstandenen Föderalismus – noch genügend Handlungsspielraum bleibt, da durch dieses Gesetz bei politischen Mandataren auf Landes- und Gemeindeebene nur Obergrenzen festgelegt sind, die näheren prozentuellen Regelungen aber diesen Gremien in Eigenverantwortlichkeit überantwortet wurden. Ich kann mit gutem Gewissen diesem Gesetzesbeschluß die Zustimmung geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.26

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Prähauser! Sie sollten die Wahlkampfkostenrückerstattung nicht als ein Geschenk der Regierung an die Opposition darstellen! Das ist ein Recht aller Parteien, die sich an der demokratischen Auseinandersetzung beteiligen! (Bundesrat Prähauser: Das habe ich auch nicht gesagt! Ich habe nur Ihre Doppelzüngigkeit aufgezeigt! "Kritisieren, aber Kassieren", das ist Ihr Tenor!)

Herr Kollege Tusek! Ihre Regierungsübereinkommen, die Sie koalitionsintern vor Jahren geschlossen haben, interessieren uns Freiheitlichen eigentlich nicht. Uns interessiert das Ergebnis, das von dieser Kommission auf den Tisch gelegt wird, und darüber diskutieren wir! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben dankenswerterweise auf die 60 000-Schilling Grenze der Freiheitlichen hingewiesen. Mit dieser Grenze, die für alle Spitzenpolitiker der Freiheitlichen gilt, wird auch unterstrichen, daß wir es mit unsere Vorschlägen ernst meinen, die wir in der politischen Auseinandersetzung der nächsten Monate durchaus noch bekanntmachen werden.

Meine Damen und Herren! Es geht bei der Diskussion zu diesem Gesetz um zwei Bereiche. Zunächst ist das Selbstverständnis des Bundesrates als Länderkammer endlich wieder in den Vordergrund zu rücken. Außerdem ist die Glaubwürdigkeit der Politiker in einer Zeit wiederherzustellen, in der wir von der Bevölkerung Belastung um Belastung verlangen.

Meine Damen und Herren! Ich erinnere Sie an die Diskussion zu diesem Thema von vor einem Jahr, und ich erinnere Sie auch an das Echo in der Öffentlichkeit, das unsere Diskussion und unser Abstimmungsverhalten damals hinterlassen haben. Vom "Dornröschen" war die Rede, das wachgeküßt wurde, vom Bundesrat als unnötiger Kammer, die nicht gebraucht wird. Und leider Gottes, meine Damen und Herren, wurden diese Taxationen durch die Öffentlichkeit zu Recht vorgenommen! Herr Kollege Tusek! Ich muß Ihnen sagen: Wir Bundesräte sollten unser Geld wert sein! Und wenn Ihnen – und auch Ihnen, Herr Kollege Prähauser! – etwas an diesem Gesetz nicht gefällt, wie Sie es heute hier gesagt haben, dann müssen Sie heute dagegen


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