Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 49

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Im Vorjahr wurde hier von einigen Debattenrednern gefordert, daß eine Expertenkommission eingesetzt wird, die unabhängig von uns festlegen soll, wie eine solche Regelung in Zukunft ausschauen soll. Denn es ist nicht gut, wenn die eigenen Leute ein Modell ohne Einfluß von außen, ohne die Mitarbeit von Menschen, die das ebenfalls berührt, ausarbeiten. Ich glaube, daß das Gesetz wesentlich rigoroser ist als der Entwurf, der von der Expertenkommission vorgelegt wurde, es wurden aber sicherlich alle wichtigen Kernpunkte berücksichtigt, und das Modell diente als Diskussionsgrundlage beziehungsweise als Entscheidungsgrundlage.

Zunächst wurde im Gesetz festgeschrieben, daß es keine Pensionen mehr geben wird. Man wird im ASVG-Bereich beziehungsweise in einem anderen sozialversicherungsrechtlichen System bleiben können, und – das ist ein Kernpunkt dieser Regelung – es soll ein Pensionskassenmodell eingeführt werden, bei dem jeder privat mit seinen Mitteln Vorsorge für die Zukunft treffen kann. Darum wundere ich mich, daß Sie sich darüber aufregen, denn die private Vorsorge ist an und für sich etwas, was Sie in einem anderen Bereich, nämlich im Krankenversicherungsbereich, immer wieder fordern.

Der zweite Punkt betreffend die Pensionen ist ein sehr wichtiger und muß hervorgehoben werden: Dieses Modell führt zu einer Einsparung bei den Politikerpensionen, schon bei den bestehenden beziehungsweise auch bei den zukünftigen. Die Einsparungen werden pro Jahr bis zu 350 Millionen Schilling allein bei den Pensionen im Nationalrat und im Bundesrat betragen. Ich meine daher, daß man die Bevölkerung diesbezüglich nicht falsch informieren soll, indem man sagt, daß es zu keinen Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben kommt. Denn es kommt tatsächlich zu Einsparungen.

Ferner wird es keine Abfertigungen mehr geben, und in diesem Punkt möchte ich sie tatsächlich berichtigen, Frau Dr. Riess-Passer! Sie haben hier heute gesagt, daß, wenn ein Beamter, der ohnehin sein Beamteneinkommen hat, aus seiner politischen Funktion ausscheidet, eine Gehaltsfortzahlung bekommen wird. Das ist nicht richtig. Die Gehaltsfortzahlung gibt es nur dann, wenn man kein Berufseinkommen hat, wenn man keine Pension hat, wenn man keine politische Funktion hat und wenn es kein Rückkehrrecht gibt. Das ist meine tatsächliche Berichtigung einer dieser polemischen Äußerungen, mit welchen Sie immer wieder versuchen, in der Bevölkerung Stimmung zu machen. Es verhält sich einfach nicht so! Wenn Sie das Gesetz nachlesen, können Sie das feststellen! (Beifall bei der SPÖ.)

Angesprochen wurden auch die Spesen: Es gibt keine Spesenpauschale mehr: Ich finde das richtig. Wir haben vor einem Jahr auch beschlossen, daß die Freifahrtsscheine abgeschafft werden und daß die Entfernungszulage nicht mehr ausbezahlt wird. Wenn heute hier immer von Gehaltserhöhung die Rede ist, möchte ich noch etwas sagen: Ich weiß nicht, wie es den anderen Vertretern der Bundesländer geht, aber auf meinem Lohnzettel steht seit 1. 4. 1997 weniger, und zwar beträchtlich weniger, nämlich um rund 7 000 S netto weniger, seit diese Regelung in Kraft ist. Ich finde, das ist in Ordnung. Es ist in Ordnung, daß in Zukunft die Spesen mit Originalbelegen abgerechnet werden müssen und daß nicht eine Pauschale ausbezahlt wird, bei der keiner weiß, wie sie in Anspruch genommen wird. Das ist überall so. Sie haben einen Bankdirektor in Ihren Reihen, Direktor Harring, er kann Ihnen sicherlich beibringen, wie man Kontoauszüge richtig liest. (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich glaube grundsätzlich, daß das eine sehr gute und transparente Lösung ist, denn es ist eine Lösung, die von vier Parteien im Nationalrat vorgelegt und beschlossen wurde. Natürlich wissen wir aber, daß die Freiheitliche Partei dort nicht dabei ist, wo gearbeitet wird und wo Arbeitseifer gefragt ist. Ich möchte aber doch noch zu dem 60 000 S-Modell der Freiheitlichen etwas sagen, von welchen heute hier gesprochen wurde. Herr Bösch! Wo wird in Österreich noch mit Nettobeträgen gerechnet? – Überall wird im Zusammenhang mit Einkommen mit Bruttobeträgen gerechnet. Auch in unserem Modell wird das, was ausbezahlt wird, in Bruttobeträgen ausgedrückt. Sie reden immer von 60 000 S netto. (Bundesrätin Ramsbacher: Im Tourismus wird netto gerechnet! – Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. ) Herr Dr. Königshofer! In Ihrem Modell steht, daß schon alles abgezogen ist! Rechnen Sie das jetzt einmal auf! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Kone#ny: Jawohl!)


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