Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 68

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Ich möchte Ihnen ganz kurz und zum Abschluß ein Beispiel aus dem Pflichtschulbereich bringen, wie Mehrdienstleistungen, die im Monat Mai zum Beispiel geleistet wurden, abgerechnet werden. Man könnte sich vorstellen, daß der Schulleiter die Namen eingibt und sagt, vier Stunden sind gehalten worden, von zwei Vertragslehrern und zwei pragmatisierten Lehrern. Was ist in meinem Fall zur Weiterleitung an den Bezirksschulrat notwendig – das gilt aber nicht nur für eine Schule? Der Stundenplan des erkrankten Lehrers, aus dem ersichtlich ist, welche Stunden entfallen sind – einfach; die Anzahl der davon von pragmatisierten Lehrern gehaltenen Stunden, einfach; die Anzahl der davon von Vertragslehrern gehaltenen Stunden –, also wenn die vier Stunden auf zwei Lehrer aufgeteilt sind, braucht man zweimal ein Formular; die Begründung für die vertretenden Lehrer, wenn diese mehr als acht Dienstjahre haben, denn es dürfen nur Lehrer supplieren, die weniger als acht Dienstjahre haben, was vom Fachlichen her zu Problemen führt, weil womöglich zwei Englischlehrer im Konferenzzimmer sitzen, während ein Mathematiker, nur weil er weniger als acht Dienstjahre hat, in Englisch suppliert – einfach; die Begründung, warum die Vertretung notwendig war, wenn er zum Beispiel nicht durch Krankheit, sondern wegen einer Projektwoche abwesend ist.

Dann kommt der amtliche Zettel. Die Einzel-Mehrdienstleistungsstunden müssen auf blauem, selbstdurchschreibendem Papier dreifach weitergeleitet werden. Man kann dazu nur einen Nadeldrucker verwenden. Ein Laserdrucker oder Tintenstrahldrucker gehen nicht, weil sie nicht durchdrücken, da müßte man das mehrmals auf selbstdurchschreibendem Papier drucken, weil die weiteren Unterschriften an Bezirks- und Landesschulrat und bei der Landesbuchhaltung durchgeschrieben werden müssen, sodaß nicht mehrere Unterschriften notwendig sind. – Dreifach für die pragmatisierten Lehrer und genauso dreifach auf blauem, selbstdurchschreibendem Papier für Vertragslehrer. Das sind im Ganzen sieben verschiedene DIN A4-Seiten mit elf verschiedenen Formularen, nur weil vier Stunden in diesem Monat, zwei von Vertragslehrern und zwei von pragmatisierten Lehrern, gehalten wurden.

Ich wollte Ihnen dieses Beispiel nennen. Dafür fühle ich mich als Schulleiter überbezahlt, daß ich das – den Käse hätte ich bald gesagt – mache. Das sollte nur ein Beispiel sein. Das gibt es wahrscheinlich überall, und da könnten wir im öffentlichen Dienst auch sparen, nämlich öffentlich bedienstete Beamte besser einsetzen zu anderen Tätigkeiten, die natürlich auch bürgernah sein müssen.

Meine Damen und Herren! Bei diesem Beispiel, das hier aufgezeigt wurde, dreht es sich nur um Arbeit, es geht nur um Bürgernähe. Und jetzt werden Sie fragen: Haben Sie das schon einmal irgendwo zur Sprache gebracht? – Jawohl, das habe ich. Und es hat vom Dienstgeber geheißen, diese Kontrolle sei notwendig, weil es manche Schulleiter gibt, die das nicht korrekt melden können.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir wieder bei der Bestellung der Schulleiter, denn dann war dieser nicht fähig, eine solche Position anzunehmen, und wir sind wieder bei den Auswahlkriterien der Leiterbestellung.

Im großen und ganzen sollte die Verwaltung immer wieder prüfen, ob sich "Herr Parkinson" nicht wiederum recht breit macht. Das wollte ich im Anhang dazu sagen, weil es sich um Beamtengesetze handelt, also um den öffentlichen Dienst im weitesten Sinne. Und dort ist diese Kontrolle der Effektivität wahrscheinlich geringer als in einem privaten Betrieb, in dem irgendein Chef sitzt, der spürt, daß es Geld kostet, wenn man nicht vereinfacht und verbessert.

Zur gesamten Novelle möchte ich abschließend sagen, daß die sozialdemokratische Fraktion dieser zustimmt und keine Beeinspruchung vorschlägt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile es ihm.

14.08

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Die Neuregelungen der ersten Novelle


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