Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 73

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an Kollegen Meier aussprechen, der mir in seinen Ausführungen über den Auswuchs der Bürokratie im Bereich der Schule aus tiefster Seele gesprochen hat. Ich bin ihm deshalb auch dafür dankbar, daß er offene Worte gefunden hat, weil jeder, der im Schulbereich zu tun hat, ganz gleich, wo er politisch steht, mit diesen Problemen konfrontiert ist. Kollege Meier! Sie können es sagen. Sage ich es, heißt es, es ist polemisch. Ich danke Ihnen daher, daß Sie das gesagt haben!

Ich möchte schwerpunktmäßig auf die Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes betreffend die Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen eingehen. Ich begrüße es persönlich sehr, daß eine langjährige Forderung der freiheitlichen Lehrer nach einer zeitlich – zunächst am Beginn – begrenzten Ernennung auf Planstellen für leitende Funktionen bei Bundeslehrern Realität geworden ist. Der Zeitraum von vier Jahren erscheint mir auch ausreichend, um die Qualifikation für solch verantwortungsvolle Ämter beweisen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade Schuldirektoren können das Klima an einer Schule ganz entscheidend sowohl positiv als auch negativ prägen. Das konnte ich in meiner fast 27jährigen Tätigkeit, in deren Verlauf ich bisher fünf verschiedene Vorgesetzte hatte, persönlich erleben. Neben pädagogischem Fachwissen und der Fähigkeit, administrative Aufgaben zu bewältigen, kommt unserer Meinung nach auch der Persönlichkeitsstruktur ein hoher Stellenwert zu. Die Fähigkeit zu Menschenführung darf sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche beschränken, sie muß auch bei den Erwachsenen an einer Schule zum Tragen kommen.

Nicht jeder gute Lehrer muß folgerichtig auch ein guter Direktor sein. Daher meine ich, daß die zeitliche Beschränkung sowohl für Schüler und Lehrer als auch für einen auf Dauer eine Leitungsfunktion Antretenden zu begrüßen ist. Allerdings verstehe ich nicht, warum in der gegenständlichen Regierungsvorlage in § 207(2) auch die Position eines Direktorstellvertreters angeführt ist. Es ist mir zwar bekannt, daß es auch Jahre dauern kann, bis ein Direktor oder eine Direktorin bestellt wird, aber auf dieses negative Beispiel wird sich das Gesetz wohl hoffentlich nicht beziehen.

Bei den im Gesetz festgelegten Auswahlkriterien fehlen mir klare Richtlinien für Objektivierungsmaßnahmen, die dann im Bereich der jeweiligen Landesschulräte durch Beschluß der Kollegien zu treffen sind, Richtlinien über die Feststellung der Qualifikation im pädagogischen wie auch im administrativen Bereich. Dadurch wäre gewährleistet, daß österreichweit einheitliche Objektivierungsverfahren stattfinden würden.

Trotz dieser kritischen Anmerkung begrüßen wir – ich wiederhole es noch einmal – diese Gesetzesänderung.

Nun noch einige Bemerkungen zur Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung: Mein Kollege Dr. Böhm hat diesen Punkt schon sehr ausführlich behandelt. Ich möchte nur noch einen Aspekt einbringen, der mir im Zusammenhang mit der Vorgabe, daß man nur zehn Jahre Anspruch auf Karenzzeit hat, überdenkenswert erscheint. Die Neuregelung wird gerade von jungen Kolleginnen und Kollegen, die sich einige Zeit verstärkt der Kindererziehung widmen wollen, angenommen werden. Es ist aber so, im Leben ändern sich sehr oft Betreuungsaufgaben. Ein Großteil unserer Bevölkerung betreut auch ältere Menschen zu Hause. Und mir geht in dieser Regierungsvorlage ab, daß es keinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit gibt, wenn nahe Verwandte, Eltern, die im gemeinsamen Haushalt leben, gepflegt werden. Diese Menschen haben keinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, obwohl gerade die Familien einen Großteil der sozialen Aufgaben abdecken.

Die "kostenlose" – ich sage das unter Anführungszeichen – Pflegetätigkeit von älteren Menschen, von Betreuungsfällen, sei es von älteren, aber auch von spätbehinderten Menschen, sind Aufgaben, die nicht alle vom Staat übernommen werden können. Es würde unser Sozialsystem maßlos überfordern – nur in bezug auf die finanzielle Seite –, wenn all jene Menschen, die oftmals von einem Tag auf den anderen eine ständige Betreuung brauchen, außerhäusliche Pflegeplätze brauchen würden. Daher meine ich, man soll auch in dieser Richtung noch weiter denken und sich überlegen, ob man nicht in einem weiteren Schritt den Rechtsanspruch auch


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