Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 77

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werden kann und daß die österreichische Exekutive bei der Aufklärungsquote nach wie vor im internationalen Spitzenfeld liegt.

Umso härter trifft es jedoch, daß gerade im Bereich der Bombenattentate Teile der Exekutive auf der Stelle zu treten scheinen. Ob dies politischer Wille, bewußte Fehlinformation, Hintanhaltung von Beweisen oder Beeinträchtigung von Erhebungstätigkeit ist, ob dies auf verschiedene mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justizbehörden oder doch auf Profilierungsneurosen einzelner Personen zurückzuführen ist, ist nicht feststellbar, und somit sei das hintangestellt.

Faktum ist jedoch, daß durch die ständige Medienpräsenz der Tätigkeiten und der Erklärungen einzelner Personen die ausgezeichnete Tätigkeiten der Exekutive im gesamten unbegründeterweise in ein falsches Licht gestellt wird.

Nach diesem kurzen Rückblick möchte ich aber auch in Form von Vergleichen aus dem Sicherheitsbericht und dem heutigen Zeitpunkt zu zwei Themen Stellung nehmen.

Wie schon Kollege Bösch erwähnt hat, hat es im Sicherheitsbericht 1995 aufgrund der Zahlen und aufgrund der Vorschau auf die nächsten Jahre eine Steigerung im Bereich der Suchtgiftkriminalität gegeben. Eine Stagnierung dieser Zahlen ist nicht absehbar. Es ist bedauerlich, daß diese Steigerung ständig anhält, es ist aber auch ganz klar dazu Stellung zu nehmen, daß im Bereich der Suchtgiftbekämpfung neben der Präventivtätigkeit ein verstärkter Personalbedarf bei den Suchtgiftgruppen und eine bessere Ausstattung an technischen Geräten vonnöten ist.

Das gleiche in noch viel strengerem Ausmaß gilt für die Gruppe der organisierten Kriminalität. Ich möchte es anhand eines Beispiels erklären:

Derzeit ist es im Bereich der OK-Gruppen der Gendarmerie und der Polizei in Österreich nicht möglich, vorhandene Daten mittels Computer zusammenzuführen und auszuwerten, weil diese Dienststellen noch nicht oder nicht vollständig mit den entsprechenden technischen Geräten ausgerüstet sind.

Dieser Mangel führt nicht nur zu einer großen Verzögerung in der Auswertung von Daten, sondern sowohl im nationalen wie auch im internationalen Bereich dazu, daß viele Organisationen, Verbrecherorganisationen im Bereich des Menschenhandels, der Suchtgiftkriminalität und so weiter, so quasi aufgrund fehlender technischer Mittel und zu wenig Personal freie Fahrt durch und in Österreich haben.

Abschließend möchte ich aber auch zu einem sehr aktuellen Thema Stellung nehmen: der Grenzdienst und die damit verbundene Schengen-Tauglichkeit.

Nach dem Konzept des Grenzdienstes – auch im Sicherheitsbericht 1995 festgehalten – beträgt die EU-Außengrenze von Österreich insgesamt 1 460,5 Kilometer und sollte im Endausbau mit mindestens 3 000 Beamten kontrolliert werden. Faktum ist, daß die Situation an der und bei der Grenzsicherung derzeit bei weitem nicht so erfreulich ist, wie sie in den Medien dargestellt wird. Trotz hervorragender Erfolge durch die Beamten der Grenzgendarmerie, durch die Assistenzdienstleistung des Bundesheeres – die Aufgriffe konnten von 1. 1. bis 25. 5. 1997 gegenüber dem Vorjahr auf über 5 000 verdoppelt werden – scheint es mir doch wichtig zu sein, Herr Innenminister, die Schengen-Tauglichkeit nicht als absolut festzustellen, sondern es besteht in vielen Bereichen – hier sehe ich die Notwendigkeit – Handlungsbedarf für mehr Personal.

Ich stelle fest, daß die Grenzsicherung ohne die Assistenzdienstleistung an der Grenze in diesem Ausmaß nicht aufrechterhalten werden kann, und ich möchte hier zitieren:

Bereits seit drei Jahren sind tiefgreifende Einsparungen zu bewältigen. Bei Fortsetzung dieser Entwicklung stellt sich in Anbetracht international steigender Kriminalität sowie der vielen neu hinzugekommenen Aufgaben die Frage, wie lange negative Auswirkungen auf dem Sicherheitsstandard in Österreich noch verhindert werden können.


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