Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 79

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hinaus ein Handbuch für Wissenschafter und Fachleute ist. Ich denke, daß das über unser unmittelbares Informationsbedürfnis und die Grundlage unserer politischen Handlungen hinaus ein gewisses Kompliment an jene ist, die den Bericht erstellen. Ich denke, auch das soll nicht ungesagt bleiben.

Mein Zugang zu den Fragen der Sicherheit: Sicherheitsfragen sind nicht mein Schwerpunktthema in der Arbeit, daher ist mein Zugang der eines Staatsbürgers, der genauso reagiert wie andere auch, nämlich in einer gewissen Unsicherheit, mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Bedürfnis, angstfrei zu leben.

Natürlich will ich damit nicht sagen, daß mir der Zugang zu Informationen verwehrt ist. Ich gehe davon aus, daß der Informationsstand doch etwas höher ist. Nur die Gefühle, die auftauchen, wenn es um Bedrohungen geht, sind bei jedem Menschen – unabhängig von der Information – gleich.

Meine Damen und Herren! Die Erhaltung der inneren Sicherheit ist in der jüngeren Vergangenheit zu einer immer komplexeren Aufgabe geworden, die immer weniger auf innerstaatliche Maßnahmen beschränkt werden kann. Für die Bundesregierung ist deshalb die erfolgreiche Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität eines der zentralen Ziele.

Dieses Zitat aus der Regierungserklärung 1994, das in der Einleitung zum Bericht verwendet wurde, hat sicher heute, 1997, vermehrt Bedeutung. Wir diskutieren permanent, zum Teil berechtigt und mit der Notwendigkeit, um darauf zu reagieren, über organisierte Kriminalität, Drogenkriminalität, das Schlepperunwesen, Menschenhandel, aber auch über eine zunehmende Wirtschaftskriminalität, wie zum Beispiel die Geldwäscherei und andere Dinge, die heute auch durch die Globalisierung, aber auch durch die Technisierung in dem Bereich sehr einfach geworden sind.

Ich denke, daß es sehr wichtig ist, daß sich Österreich dieser Entwicklung nicht verschließt. Öffentlichkeit und Politik – wenn ich sage Öffentlichkeit, dann meine ich in erster Linie die Menschen unseres Staates – verlangen von der Sicherheitsexekutive ein wirksames Vorgehen gegen die internationale organisierte Kriminalität, getragen von hoher Professionalität und raschen Erfolgen. Das ist ein Anspruch, den wir erheben. Manche von Ihnen wissen, und Herr Kollege Richau hat das jetzt aus dem Blickwinkel der Zugehörigkeit zu dieser Berufsgruppe vorgetragen – er wird mir das bestätigen können –, daß diese Anforderungen von den Betroffenen nicht leicht zu erfüllen sind, weder von der Politik noch von den Menschen, die diese Tätigkeit ausüben müssen.

Österreich muß neue Bekämpfungsmethoden auf eine rechtliche Basis stellen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Damit sind natürlich die internationalen Ermittlungsarbeiten und die nationalen Rechtsvorschriften verbunden, die ein effizientes Vorgehen erlauben müssen, und darauf abzustimmen, und es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Hier wären wir – zumindest nach meinem Empfinden – beim Thema Lauschangriff und Rasterfahndung.

Ich habe auf der einen Seite als Staatsbürger das Bedürfnis und andererseits als Politikerin das Verstehen dafür, daß mit aller Härte in erster Linie gegen organisierte Kriminalität vorzugehen ist. Ich habe mir eigentlich für diese doch sehr diffizile Frage, die mich persönlich sehr berührt, vom Bericht einige Entscheidungshilfen erhofft. Ich muß sagen, ich muß das noch sehr gut durchdenken, denn der Bericht bestätigt einerseits die Notwendigkeit, diese Dinge gesetzlich zu regeln und möglich zu machen, auf der anderen Seite habe ich die Befürchtung – nicht nur von mir persönlich –, daß eben diese Dinge in der Bevölkerung nicht als angemessen betrachtet werden.

Ich will damit diesen Zwiespalt ausdrücken: Wie ich meinen persönlichen Brückenschlag zwischen diesen beiden Positionen finden werde, weiß ich heute noch nicht. Vielleicht gelingt es mir, im Zuge dieser Debatte heute noch das eine oder andere Argument zu bekommen. Denn es gibt einerseits die Akzeptanz der faktisch richtigen Einschätzung, die durch den Bericht be


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