zurückzuführen. Ein solches Leitdelikt ist zum Beispiel Raub, nach §§ 142 und 143 des Strafgesetzbuches; bei diesem Delikt gab es 1995 um 287 Fälle weniger, was einen Rückgang um 13,9 Prozent bedeutet. Das ist deshalb ganz besonders wichtig, weil bei der Begehung eines Raubes sowohl die körperliche Integrität als auch das Eigentum gefährdet oder verletzt werden und sich daher die Bevölkerung durch solche Delikte besonders in ihrer Sicherheit bedroht fühlt. Nach dem bereits im Jahr 1993 erfolgten Rückgang der Raubkriminalität und der Konsolidierung im darauffolgenden Jahr kann für das Jahr 1995, wie gesagt, neuerlich ein Rückgang dieser Delikte festgestellt werden. Mit 1 776 Fällen im Jahre 1995 stellt dies den niedrigsten Wert seit 1989 dar.
Eine weitere beeindruckende Zahl beim Vergleich zwischen 1994 und 1995 ist der Rückgang von Körperverletzungen mit einem Minus von 4 Prozent. Der Diebstahl ging um 3,8 Prozent, Einbruchsdiebstahl um 4,9 Prozent, Entwendungen gingen um 11,9 Prozent und Urkundenfälschungen um 20,3 Prozent zurück. Die Gesamtsumme der strafbaren Handlungen setzt sich aus einem prozentuellen Verhältnis von 20,9 Prozent Verbrechen und 79,1 Prozent Vergehen zusammen.
Nach den einzelnen Deliktsgruppen aufgeteilt zeigt sich – ich werde dann in der Begründung noch darauf eingehen, warum das auch für die Gesetzgebung nicht unwesentlich ist –, daß 17,1 Prozent zu Lasten der Delikte gegen Leib und Leben gehen und 67,3 Prozent den Delikten gegen fremdes Vermögen zuzuschreiben sind. Der Rest verteilt sich auf andere strafbare Handlungen.
Bei der Aufteilung der Verbrechen nach Verbrechensgruppen zeigt sich eine noch stärkere Dominanz der Delikte gegen fremdes Vermögen. Ihr Anteil beträgt 92,5 Prozent, 0,4 Prozent entfallen auf Verbrechen gegen Leib und Leben. Ein Grund dafür, daß die Zahl der Verbrechen gegen fremdes Vermögen so hoch ist, liegt darin, daß nach dem österreichischen Strafgesetzbuch jeder Einbruchsdiebstahl als Verbrechen einzustufen ist. Deshalb habe ich Kollegin Mühlwerth auch gefragt, welche Art von Gesetzen sie meint. Denn das bedeutet, daß 84,4 Prozent aller Verbrechen Einbruchsdiebstähle sind.
Es ist unbestritten, daß auf jeden Fall so massiv wie möglich gegen jede Art von Verbrechen vorzugehen ist. Ich möchte aber noch kurz darauf eingehen, was alles unter der Kategorie "Einbruchsdiebstähle" subsumierbar ist. Nach dem Strafgesetzbuch sind die Verbrechen des Einbruchsdiebstahls eine einheitliche Kategorie. Kriminalistisch gesehen zeigen sich jedoch hinsichtlich der Schadenshöhe sowie auch der kriminellen Handlungen große Unterschiede in dieser Verbrechensgruppe. Bei Einbruchsdiebstählen ist zu beachten, daß viele Gegenstände, die Objekte von Einbruchsdiebstählen werden, auf der Straße ungeschützt oder unzureichend gesichert dem kriminellen Zugriff ausgeliefert sind. Auf diesen Tatort Straße möchte ich in weiterer Folge noch ganz besonders eingehen.
Dennoch kann man feststellen, daß im Berichtszeitraum 1995 die Einbruchsdiebstähle in fast allen Kategorien zurückgegangen sind, mit einer Ausnahme, und zwar den Zeitungsständerkassen. Bei diesen hat es eine deutliche Zunahme gegeben. Bei anderen sehr wesentlichen Kategorien wie zum Beispiel bei Diebstählen durch Einbruch in Kraftwagen hat es ein Minus von 12,2 Prozent gegeben, Krafträder wurden um 20,9 Prozent weniger gestohlen.
Bei Gegenständen, die aus Kraftfahrzeugen gestohlen wurden, hat es ein Minus von 15,5 Prozent gegeben. Der ausgewiesene Wert für Diebstähle von Gegenständen aus Kraftfahrzeugen war 1995 der niedrigste der neunziger Jahre überhaupt, wobei besonders darauf hinzuweisen ist, daß die Anzahl der Zulassungen von Kraftfahrzeugen in diesem Zeitraum rapid gestiegen ist. Im Berichtsjahr 1995 gab es mit insgesamt 3,6 Millionen PKW eine deutliche Zunahme der zugelassenen Fahrzeuge. In diesem Jahr wurden bei 100 000 zugelassenen PKW 579 Einbruchsdiebstähle durchgeführt. Im Jahr 1994 waren es noch 707. Auch das scheint mir ein Erfolg der Exekutive zu sein, die diesfalls vor allem durch stärkere Präsenz auf der Straße präventiv tätig war.
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