Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 114

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Zweitens behaupten Sie, daß mit § 10 Atrazin wieder zugelassen wird. Das ist eine falsche Behauptung! Das stimmt nicht, weil Atrazin nicht im Pflanzenschutzmittelregister eingetragen ist, weil das Landwirtschaftsministerium Atrazin verboten hat.

Drittens: Im Zusammenhang mit dem Drittstaatenbereich, Herr Kollege Waldhäusl, müssen Sie schon sauber in der Argumentation bleiben! Wenn wir die Standards, die wir in Österreich haben, auch in Zukunft halten wollen, dann müssen wir wohl Wert darauf legen, daß Produkte und Betriebsmittel auch nach diesem hohen Standard zugelassen werden. Das Pflanzenschutzmittelgesetz ist ein Gesetz, welches das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln regelt. Und nachdem ich nicht annehme, daß ein Bauer Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, sondern diese anwendet, gebe ich Ihnen den Tip, im Gesetz nachzulesen: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind auf landesgesetzlicher Ebene in den Bezug habenden Bodenschutzgesetzen geregelt. Nachdem ich auch nicht annehme, daß ein Bauer mit Pflanzenschutzmitteln Handel betreibt, ist es wohl nur logisch, diese Regelung bei Drittlandimporten anzuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, daß die von Ihnen angesprochenen Punkte nicht der Realität des Gesetzes entsprechen. Und wir werden jetzt im Abstimmungsverhalten sehen, mit welcher Argumentation Sie in Zukunft eigentlich hier vorgehen werden. Ich habe versucht, es Ihnen etwas leichter zu machen, über eine Hürde des Nichtdürfens zu springen. Vielleicht dürfen Sie es jetzt! Wenn Sie es nicht tun, dürfen Sie offensichtlich nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.53

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich erteile Herrn Bundesrat Gottfried Waldhäusl zu einer tatsächlichen Berichtigung das Wort und mache ihn darauf aufmerksam, daß sie die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf.

17.53

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Ich lasse es nicht im Raum stehen, und ich verwahre mich gegen die Behauptung, daß freiheitliche Bauern im Dunstkreise der Freiheitlichen – so wurde es formuliert – irgendwo mit Hilfe von Einkaufsgemeinschaften illegal Pflanzenschutzmittel importierten. Ich verwahre mich dagegen, denn ich stehe eindeutig auf der Seite aller Bauern. Ich glaube nicht, daß Bauern in diesem Zusammenhang ungesetzlich handeln. Ich berichtige, daß dies nicht der Fall ist, zumindest nicht im Dunstkreis von Freiheitlichen. Für ÖVP-Dunstkreise kann ich hier nicht sprechen!

Zweite Berichtigung: Herr Minister! Ich habe nicht behauptet, daß das Pflanzenschutzmittel, in dem der Wirkstoff Atrazin enthalten ist, wieder zugelassen ist. Wenn Sie, wie Sie behauptet haben, tratschen und gleichzeitig zuhören könnten, dann hätten Sie gewußt, daß ich das nicht gesagt habe. Lesen Sie im Protokoll nach! Ich stelle hier richtig: Ich habe eindeutig gesagt, daß die Erlaubnisverlängerung für Pflanzenschutzmittel mit alten Wirkstoffen bis 26. 7. 2003 in Kraft tritt, für Mittel, die bis zum 26. 7. 1993 in irgendeinem Mitgliedstaat in der EU erlaubt waren. Genau das waren meine Worte! Und ich hoffe, Herr Minister, daß es in Österreich so geregelt ist, daß Produkte, in denen Atrazin enthalten ist, auch weiterhin verboten bleiben. Bitte zuhören! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


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