Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 122

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das Wasserrechtsgesetz und die Novellierung dieses Gesetzes angesprochen. Vieles wurde dazu bereits gesagt. Ich möchte noch einige ergänzende Betrachtungsweisen hier darstellen. Ich möchte gleich vorausschicken: Ich bin Bürgermeister der Gemeinde mit der größten Mülldeponie des Burgenlandes, und ich weiß, worüber ich spreche.

Dieses Gesetz ist nur zu begrüßen, das möchte ich gleich vorausschicken. Die aktuelle Entwicklung in der Abfallwirtschaft ist nämlich dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil der Restmüllmenge an der gesamten Abfallmenge zwar abnimmt, die Kosten dafür aber aufgrund der immer höheren Anforderungen an die Verwertungs- und Behandlungseinrichtungen immer höher werden.

Die neuen Abfallwirtschaftsmaßnahmen und die damit verbundenen Aktivitäten führen aus der Sicht des Bürgers zu Entwicklungen, die dem Gesetz entgegenwirken. Durch seine Bemühungen bei der Mülltrennung wird das Füllvolumen der Restmülltonnen zwar reduziert, sein umweltbewußtes Verhalten bewirkt jedoch in vielen Fällen keine Beitragsvorteile, denn der Belohnungseffekt für seinen verstärkten Aufwand für die getrennte Sammlung und Vermeidung wird durch die notwendigen Investitionen aufgrund der immer strenger werdenden – und das ist zu begrüßen – gesetzlichen Auflagen mehr als wettgemacht.

Diese neuen gesetzlichen Auflagen sind im wesentlichen die Anpassungen an den Stand der Technik. Mit der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes und der neuen Deponieverordnung sind die Themen Müllverbrennung und Standortsuche wieder aktualisiert worden, dazu parallel auch die altbekannten Standpunkte hinsichtlich des Verbrennens von Restmüll ohne vorhergehende mechanisch-biologische Aufbereitung oder ohne sie mit einer vorhergehenden Behandlung abzustimmen.

Meine Damen und Herren! Derzeit wird nur etwa ein Sechstel der jährlich in Österreich anfallenden 2,5 Millionen Tonnen Hausmüll thermisch entsorgt. Die Hälfte des deponierten Mülls und der Restmüll werden derzeit einer Wiederaufbereitung zugeführt.

Experten schätzen, daß in Österreich ein Bedarf nach zirka 10 bis 15 Müllverbrennungsanlagen mit einem Durchsatz von je 100 000 bis 200 000 Tonnen besteht. Anders ist der Grenzwert des Anteiles von 5 Prozent organischem Kohlenstoff im Deponiematerial nicht zu erreichen. Ziel sollte es sein, ab dem Jahr 2004 nur mehr inerte Stoffe zu lagern. Meine Damen und Herren! Wir müssen uns vor Augen halten und dürfen nicht verschweigen, welch hohe Umweltkosten die Deponierung mit sich bringt.

Ich meine, daß die thermische Verwertung einfach die bessere Technologie für die Zukunft ist. Das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt. In einigen europäischen Ländern werden solche Anlagen auch mit Erfolg betrieben und die Abfallstoffe dadurch ordentlich entsorgt.

Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Deponierung vom Jahre 2004 auf 2008 – mit der Möglichkeit einer Verordnung des Landeshauptmannes in Ausnahmefällen, die aber meiner Meinung nach nicht die Regel werden dürfen; das wurde heute hier schon des öfteren erwähnt – wurde ein Kompromiß gefunden, um für den Bürger – ich betone: nicht gegen den Bürger! – einen Standort für eine Müllverbrennungsanlage zu finden und diese auch zu bauen.

Als Bürgermeister einer Standortgemeinde weiß ich, daß bei der Errichtung solcher Anlagen immer Probleme entstehen. Ich kann mit ruhigem Gewissen sagen: So viele Bürgerinitiativen, wie ich schon hinter mich gebracht habe, haben noch wenige Gemeinden zu bewältigen gehabt! Ich glaube, daß dieses Gesetz eine Verbesserung für unsere Umwelt darstellt. Man kann daher mit ruhigem Gewissen zu diesem Gesetz die Zustimmung geben. – Ich danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.30

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. Ich erteile es dem Herrn Bundesrat.


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