Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 127

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Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden (Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L) (608 und 681/NR sowie 5454/BR der Beilagen)

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Josef Pfeifer übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Josef Pfeifer: Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluß soll eine Neuregelung des Immissionsschutzes, basierend auf der Bundeskompetenz "Luftreinhaltung" geschaffen und die Einhaltung grundsätzlich wirkungsbezogener Immissionsgrenzwerte gewährleistet werden. Das Immissionsschutzgesetz-Luft bietet die Rechtsgrundlage für gebietsbezogene, planerische Immissionsschutzmaßnahmen sowie die Festlegung von grundsätzlich wirkungsbezogenen Immissionsgrenzwerten, die Durchführung von Messungen und die Maßnahmen im Fall der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes.

Die Vollziehung des Maßnahmenkatalogs soll grundsätzlich im Rahmen bestehender Materiengesetze erfolgen.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte.

18.55

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im letzten Bericht gehört, wie wichtig saubere Gewässer sind, und das gleiche gilt natürlich auch für die Luft. Daher möchte ich das Positive an diesem Immissionsschutzgesetz – Luft voranstellen.

Ich finde es gut, daß es endlich bundesweit ein einheitliches Meßnetz geben wird, ja geben muß, und es ist ebenso begrüßenswert, daß bundesweit ein Austausch von Meßdaten erfolgen muß. Selbstverständlich befürworten wir den Schutz der menschlichen Gesundheit im Luftreinhaltegesetz. Trotzdem muß auch hier unsere Kritik ansetzen. Es fehlen mir leider verbindliche


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