Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 128

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Grenzwerte für den Wald. Das Wald-Ökosystem und alle anderen Ökosysteme reagieren nämlich wesentlicher empfindlicher und rascher auf Schadstoffe als der menschliche Orga-nismus. Obwohl sich beim Menschen Schäden erst nach längerer Zeit zeigen, schlagen mittlerweile Kinderärzte und Lungenfachärzte Alarm, weil bei den Kindern die Schäden nach und nach zutage kommen. Eine Dauerbelastung mit Luftschadstoffen führt bei Kindern zu massiven Atembeschwerden.

Daher ist es eben bedauerlich, daß keine verbindlichen Grenzwerte zum Schutz des heimischen Waldes in diesem Gesetz beinhaltet sind. Denn es darf der Schluß gezogen werden: Was den Wald schädigt, schädigt natürlich auch uns Menschen, und da zuallererst unsere Kinder.

Es könnte aber sein, daß diese fehlenden Grenzwerte darauf zurückzuführen sind, daß, wie es im § 3 Abs. 4 so schön heißt, der Herr Minister für Umwelt bei Verordnungen das Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu suchen hat, wenn bei Verordnungen die Grenzwerte niedriger sind als in den übrigen Mitgliedstaaten der EU. Mag sein, daß ein Grund ist, daß sich die Wirtschaft mit dem Umweltministerium nicht einigen konnte.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Maßnahmen für den Verkehr. Im § 14 Abs. 1 wird richtig festgestellt, daß eine zeitliche und räumliche Beschränkung des Verkehrs erfolgen und angeordnet werden kann. Das ist auch völlig in Ordnung. Wir wissen, daß der Verkehr einen nicht unbeträchtlichen Anteil an den Schadstoffen in der Luft hat. Dann sollten die Beschränkungen aber klar, eindeutig und unmißverständlich und vor allem schlank in dem Gesetz stehen. Jetzt hat man sich die Mühe gemacht, aufzulisten, wer aller trotzdem fahren darf.

Dagegen wird ja im Grunde auch nicht viel zu sagen sein, weil es einleuchten wird, daß Einsatzfahrzeuge, Krankenbeförderung, Müllabfuhr, auch die Totenfahrten, so es nicht gerade eine Urne ist, befördern müssen, man wird auch einsehen, daß das zeitlich limitiert sein muß, bei Ärzten et cetera. Ich zähle jetzt nicht alles auf, denn ich nehme an, Sie haben es gelesen. Aber wenn man am Ende dieser Ausnahmen angelangt ist, bleibt eigentlich nicht mehr viel übrig. Es bleibt kein Fahrzeug, das nicht fahren darf, außer der private Verkehr. Ich meine, in einem Gesetz würde es völlig genügen, zu sagen, alle Fahrten zu rein privaten Zwecken sind zu beschränken und notfalls auch zu untersagen.

Weiters, Herr Minister, ist es bedauerlich, daß Sie sich nicht zu einer bundeseinheitlichen Regelung bei allen Heizkraftwerken aufraffen konnten. Es ist nicht eindeutig und klar geregelt, das muß jetzt erst – und es gibt ja Verhandlungen mit den Ländern – gemäß Artikel 15a B-VG mit den Ländern geregelt werden. Ich bin sehr für Föderalismus; bei aller Liebe zum Föderalismus glaube ich aber trotzdem, daß es im Sinne des Umweltschutzes vernünftiger gewesen wäre, eine bundeseinheitliche Regelung vorzunehmen.

Es fehlt auch bei diesem Gesetz – und diese Chance hätte man gehabt –, das Smogalarmgesetz mit hineinzunehmen, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Ozonalarmgesetz. Das sind Chancen, die vertan worden sind, und es ist auch die Chance vertan worden, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. Es ist wieder ein Stückwerk, und aus diesem Grunde müssen wir dieses Gesetz leider ablehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.00

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. – Bitte.

19.00

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren! Endlich wird mit dem Beschluß eines Immissionsschutzgesetzes – Luft, kurz IG-L, ein Instrumentarium für eine langfristig wirksame Luftreinhaltepolitik in Österreich geschaffen, die vor allem auch darauf eingehen wird, daß die Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestandes sowie die Kultur- und Sachgüter vor schädigenden und belästigenden Luftschadstoffen in Zukunft geschützt werden sollen. Damit kann die Luftreinhaltepolitik Österreichs endlich – und da stimme ich mit Kollegin Mühlwerth überein – auf zwei Beine gestellt werden, weil es in Österreich bisher eben noch keine ausreichende bundesstaatliche Rechtsgrundlage für den Immissionsschutz gegeben hat. Wir sind


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