Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 129

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das bisher nur in der Frage der Emissionsseite, also auf der Verursacherseite, angegangen, und nun wird endlich beides berücksichtigt.

Das Gesetz sieht – und auch das ist schon erwähnt worden – eine Neuregelung des Immissionsschutzes, basierend auf der Bundeskompetenz Luftreinhaltung, unbeschadet aber der Zuständigkeit der Länder für Heizungsanlagen, vor. Ich muß jetzt sagen, es kann nicht so sein, daß immer dann, wenn bundesstaatlich geregelt wird, von der Oppositionsseite nach Föderalismus gerufen wird, und wenn der Föderalismus gilt, immer nach Bundesstaatlichkeit gerufen wird, nur weil man krampfhaft versucht, eine Argumentation zu finden, um Gesetze ablehnen zu können.

Ich glaube, daß es richtig ist, daß mit den Ländern eigene Staatsverträge geschlossen werden, um eben auch die Heizungsanlagen in dieses IG-L mitaufzunehmen. Zudem sind wirkungsbezogene Immissionsgrenzwerte dafür geschaffen worden, um eine Rechtsgrundlage für gebietsbezogene planerische Immissionsschutzmaßnahmen in Zukunft zu haben. Das bedeutet, daß, wenn es jetzt – das ist auch schon angesprochen worden – zu Grenzüberschreitungen kommt, nach dem neuen Gesetz ganz bestimmte Schritte gesetzt werden müssen. Zuerst wird die Ursache ermittelt, das ist die Statuserhebung, dann werden Sanierungsmaßnahmen festgelegt, die in einer bestimmten Frist zu setzen sind, und schließlich werden Immissionsgrenzwerte als Voraussetzung für die Bewilligung von neuen Anlagen geschaffen werden. Dabei werden auf den Erkenntnissen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften beruhende, wirkungsbezogene Immissionsgrenzwerte für die Konzentration verschiedener Luftschadstoffe zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit und ein Zielwert für Ozon festgelegt.

Hier sind wir wieder ein Vorbild für Europa, weil einzelne Grenzwerte weit über die EU-Richtlinien hinausgehen. Man kann sagen, daß Österreich bezüglich der Entwicklung der Luftschadstoffe allgemein gesehen als Vorbild in der Europäischen Union dienen, aber auch als Vorreiter in allen Umweltbelangen angesprochen werden kann. So ist es so, daß Österreich europaweit führend ist bei der Verringerung des Schwefeloxidausstoßes. Dieser konnte von 1980 bis 1994 um über 80 Prozent verringert werden. Somit ist Österreich in diesem Bereich OECD-Spitzenreiter. Nach dem Umweltkontrollbericht hat sich der Ausstoß der meisten anderen Luftschadstoffe in Österreich verringert. Am höchsten ist der Rückgang bei Stickstoffoxiden, gefolgt von Kohlenmonoxid, flüchtigen organischen Verbindungen und Kohlendioxid.

Ein sehr gutes Zeugnis hat uns die OECD in ihrem Länderbericht über die Umweltpolitik Österreichs ausgestellt. Demnach – das muß man auch auf Oppositionsseite einmal anerkennen – ist Österreichs Umweltpolitik seit den späten siebziger Jahren sehr erfolgreich gewesen. Die heimischen Umweltausgaben gehören zu den höchsten in der OECD. Man kann sich jedoch, was die Schadstoffbelastung betrifft, nicht von seinen Nachbarstaaten abschotten. Das Umweltbundesamt weist nach, daß zum Beispiel Schwefeldioxid zu 95 Prozent nach Österreich importiert wird. Unsere eigenen, hausgemachten Emissionen wurden zwar in den vergangenen Jahren zum Teil drastisch reduziert, und nur mehr 5 Prozent – 5 Prozent, um das noch einmal zu wiederholen! – der gesamten Schwefeldioxid- und Schwefelmonoxidbelastung in Österreich sind auf Emissionen innerhalb unseres Bundesgebietes zurückzuführen.

Da wir wissen, daß die meisten Schadstoffe über die Grenzen hinweg zu uns kommen, müssen wir uns weiterhin intensiv – vor allem in Brüssel – dafür einsetzen, daß die Umweltgesetze europaweit strenger werden. Aber wir müssen auch auf unsere östlichen Nachbarstaaten dahin gehend stärker einwirken, daß die Schadstoffverfrachtung aus diesen Ländern geringer wird.

Man sollte aber nicht dauernd fordern – wie es zum Teil auch Frau Kollegin Mühlwerth angesprochen hat –, daß unsere Grenzwerte noch mehr verringert und damit unsere Umweltstandards noch weiter verschärft werden, weil damit die Konkurrenzsituation in Europa für österreichische Betriebe einseitig verschlechtert wird. Wir sollten uns lieber gemeinsam das Ziel setzen, strengere europäische, und zwar gesamteuropäische, Umweltrichtlinien zu schaffen.

Ich danke Ihnen, Herr Umweltminister Bartenstein, daß, was die Festlegung der Grenzwerte betrifft, ein derart ausgewogenes Gesetz geschaffen wurde.


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