Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 38

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Herzlichen Dank und Gottes Segen für die Zukunft! (Allgemeiner Beifall. – Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll begibt sich zu Dr. Herbert Schambeck ans Präsidium und reicht ihm die Hand.)

11.06

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Ich danke dem Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Pröll, für seine Ausführungen. Sie werden mich als Verpflichtung begleiten.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Hohes Haus! Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich jetzt bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Bösch, Dr. Tremmel betreffend notwendige Klarstellungen zur angekündigten Pensionsreform an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Weiters mache ich die Mitteilung, daß ein Verlangen der Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Eugen Bösch gemäß § 21 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates eingebracht wurde, die Ausschußvorberatungen über den Selbständigen Antrag 93/A-BR/96 betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des Finanz-Verfassungsgesetzes aufzunehmen.

1. Punkt

Selbständiger Antrag der Bundesräte Dr. Schambeck, Weiss, Haselbach, Kone#ny, Dr. Riess-Passer und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (98/A-BR/97 und 5485/BR der Beilagen)

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Meine Damen und Herren! Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung: Selbständiger Antrag der Bundesräte Dr. Schambeck, Weiss, Haselbach, Kone#ny, Dr. Riess-Passer und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (98/A-BR/97).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Josef Rauchenberger übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Josef Rauchenberger: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Die Bundesräte haben am 5. Juni 1997 den Antrag betreffend Änderung der Bundesrats-Geschäftsordnung 1988 eingebracht und wie folgt begründet:

Durch die Bundesverfassungsgesetznovellen 1997 und 1996 (BGBl. Nr. 1013/1994 und BGBl. Nr. 437/1996) wurde das Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei EU-Vorhaben geschaffen.

Dieses Mitwirkungsrecht soll im Regelfall vom EU-Ausschuß des Bundesrates wahrgenommen werden. Mit der gegenständlichen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates werden die diesbezüglichen Verfahrensbestimmungen geschaffen.

Schließlich soll durch die Änderung des § 63 Abs. 5 ermöglicht werden, daß neben dem Fragesteller auch je ein Vertreter der übrigen Bundesratsfraktionen ebenfalls jeweils eine Zusatzfrage stellen kann.

Weiters haben die oben angeführten Bundesräte folgendes zur Erläuterung angeführt:

Zur Verhandlung von EU-Vorhaben im Bundesrat ohne Vorberatung und Berichterstattung durch den EU-Ausschuß (§ 13a Abs. 2):

Die sinngemäße Anwendung des § 16 Abs. 3 ermöglicht die sofortige Verhandlung von EU-Vorhaben im Bundesrat ohne Vorberatung und Berichterstattung durch den EU-Ausschuß.


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