Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 58

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desasylamt in einem verkürzten Verfahren geprüft, um sicherzustellen, daß bis zum Abschluß der Prüfung eine Rücknahmeverpflichtung desjenigen Staates besteht, aus dem der Asylwerber gekommen ist.

Wichtig zu sein scheint mir auch, zu vermeiden, daß es wegen der Kürze der Verfahrensfristen zu unbilligen Entscheidungen kommt. In dem Zusammenhang halte ich es für erwähnenswert, daß karitativen Organisationen ausdrücklich der Zugang zur Rechtsberatung der Asylwerber geöffnet wird. Um für Antragsteller einen Anreiz zu schaffen, den Antrag an der Grenze zu stellen, sollen diese Personen aufenthaltsrechtlich bevorzugt behandelt werden.

Ich möchte weiters den Punkt der Schaffung eines unabhängigen Bundesasylsenats gesondert herausgreifen. Nicht nur im Interesse des Rechtsschutzes, sondern auch zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein unabhängiger Bundesasylsenat beim Bundeskanzleramt eingerichtet worden, der weisungsungebunden über Rechtsmittel gegen Asylbescheide des Bundesasylamtes zu entscheiden hat. Durch diesen verbesserten Rechtsschutz kann dem Verwaltungsgerichtshof ein Ablehnungsrecht von Beschwerden in Asylsachen eingeräumt werden.

Meine Damen und Herren! Eingedenk der Diskussion im Jahr 1996 über die Fremdengesetze, als aus der Sicht meiner Fraktion noch keine zufriedenstellende Lösung gegeben war, möchte ich die konstruktive Rolle des neuen Herrn Innenministers hervorheben. Sie soll hier nicht ungelobt bleiben. Von seiten meiner Fraktion werden wir diesen Gesetzen die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.

12.49

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst bei den drei Fraktionsvorsitzenden dafür bedanken, daß sie mir das Recht eingeräumt haben, nach meiner Wortmeldung den Plenarsaal zu verlassen. Durch die Verschiebung der Tagesordnung bin ich in sehr große Terminprobleme gekommen. Ich danke allen drei Fraktionen sehr herzlich für das Verständnis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte bereits mehrmals in der Diskussion zum Integrationspaket die Gelegenheit, wichtige Veränderungen und Neuerungen in drei Bereichen als Ziel des Integrationspaketes zu nennen.

Der erste Bereich ist das Asylrecht. Es soll auch in Zukunft garantieren, daß Menschen, die in Österreich Schutz und Hilfe suchen, Schutz und Hilfe auch finden. Allerdings darf – das sei klar hinzugefügt – das Asyl nicht mißbraucht werden. Man muß klare Schranken setzen, damit das Asyl nicht dazu verwendet wird, eine wirtschaftliche Migration nach Österreich einzuleiten.

Die zweite wichtige Säule ist, daß die in Österreich bereits integrierten Ausländer, die in Österreich lebenden Mitbürger ausländischer Herkunft die Möglichkeit haben, in unserem Land noch besser integriert zu werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Sie sollen auch die Möglichkeit haben, schrittweise Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden, und sie sollen die Möglichkeit haben, mittelfristig die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Die dritte Botschaft ist folgende: In Österreich kann es in Zukunft nur mehr in äußerst beschränktem Ausmaß Neuzuwanderung geben. Die große Zuwanderungswelle, die es zu Beginn der neunziger Jahre gegeben hat, kann in diesem Ausmaß nicht mehr fortgesetzt werden. Neuzuwanderung wird in den nächsten Jahren nur noch in einigen wenigen Fällen möglich sein, nämlich im Bereich der Spitzenarbeitskräfte und im Bereich des Familiennachzuges.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesrat Bösch hat in dem einen oder anderen Bereich Kritik geübt. Ich möchte dazu nur sagen, daß die Quotenregelung für mich sehr wichtig ist. Viele Länder beneiden uns darum, daß wir eine klare Quotierung durchgeführt haben. Es


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