Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 82

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in Zukunft bei den Österreichischen Bundesbahnen keinen arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Unterschied mehr zwischen Arbeitern und Angestellten, sondern es gibt einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff – ein lang angestrebtes Ziel der Beschäftigten der Bundesbahn.

Die Arbeitnehmer der Bundesbahn besitzen des weiteren ein von der Staatsbürgerschaft unabhängiges Wahlrecht, somit auch das passive Wahlrecht – ich glaube, daß das ein wesentlicher und richtiger Schritt für die Zukunft ist. Es werden aber auch wesentliche Teile des Arbeitsverfassungsgesetzes in das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz übernommen. Es ist hier schon die Jugendvertretung angeführt worden, darüber hinausgehend ist anzumerken, daß auch die Konzernvertretung vom Arbeitsverfassungsgesetz mit ins Bahn-Betriebsverfassungsgesetz übernommen wird.

Das heute vorliegende Bahn-Betriebsverfassungsgesetz ist nicht nur modern, sondern es beinhaltet auch wesentliche innovative Aspekte, und es ist vor allem sehr stark zukunftsorientiert. Wir sind davon überzeugt, daß die zusätzlichen Herausforderungen für die Arbeitnehmer durch dieses Gesetz bewältigt werden können. Dies ist vor allem im Hinblick auf den zu bestehenden verschärften nationalen, aber auch internationalen Wettbewerb wichtig, den es auch bei der Bahn geben wird. Es ist wichtig, bei solch einem Wettbewerb auch die Arbeitnehmerinteressenvertretung auf eine gesunde Basis zu stellen.

Es gilt, die Durchsetzungsmöglichkeiten oder – ich sage das sehr direkt – die Schlagkraft der Belegschaft durch ihre Personalvertretung zu erhalten und weiter auszubauen. Vor allem in Zeiten wie diesen dürfen Arbeitnehmer nicht zum Spielball unternehmerischer Überlegungen werden.

Nun noch einige Anmerkungen zum Post-Betriebsverfassungsgesetz. Der heute vorliegende Änderungsvorschlag enthält vor allem die Bestimmung, daß jeder Wahlberechtigte eine Stimme für die Wahl aller Personalvertretungsorgane besitzt. Die Wahl aller Personalvertretungsorgane hat in Zukunft mittels eines einzigen einheitlichen Stimmzettels zu erfolgen, und dieser einheitliche Stimmzettel wird vom Zentralwahlausschuß bei der Post aufgelegt werden.

Schon bei den im Jahre 1998, also nächstes Jahr, durchzuführenden Personalvertretungswahlen, aber auch bei den Gewerkschaftswahlen ist eine wesentliche Voraussetzung, daß die Wahlberechtigten nach dem Prinzip des Listenwahlrechtes die Möglichkeit haben, mit einer Stimme ihre Personalvertretung zu wählen. Dadurch wird eine dem Wählerwillen entsprechende Zusammensetzung der dreigliedrigen Personalvertretung sichergestellt, aber auch eine reibungslose und funktionierende Mitsprache und Mitverantwortung der Personalvertretung, der Belegschaftsvertretung – im Interesse der bei der Post beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

Es ist aufgrund der schon stattfindenden und noch weiter notwendigen Umstrukturierung erforderlich, alle Vertretungsorgane in einem Wahlgang zu wählen. Sollte das nämlich nicht der Fall sein, würden sich die Beschäftigten in einem permanenten Personalvertretungswahlkampf befinden, und die Dienstobliegenheiten könnten nicht so vorzüglich und kundenfreundlich wie jetzt stattfinden.

Die vorliegenden Änderungen des Post-Betriebsverfassungsgesetzes stellen die Funktionsfähigkeit der Personalvertretung, wie von mir schon erwähnt, für die gesamte Funktionsperiode, die vier Jahre dauert, sicher. Daher geben wir Sozialdemokraten diesen beiden Gesetzen gerne die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Dr. h. c. Mautner Markhof. )

14.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster auf dem "Fahrplan" steht Herr Bundesrat Erich Farthofer. Ich erteile ihm das Wort.

14.52

Bundesrat Erich Farthofer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner, Kollege Drochter, bekannt als engagierter Gewerkschafter, hat sehr ausführlich über die neuen Eigenschaften des Bahn-Betriebsverfassungsgesetzes gesprochen, deshalb erlaube ich mir, nur eine persönliche Bemerkung anzubringen – ich werde nicht das wiederholen, was du, lieber Kollege Drochter, gesagt hast, sondern möchte die Ge


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