Diese Zielsetzungen decken sich durchaus mit meinen eingangs festgehaltenen Grundsätzen. In der Erfüllung jedoch scheinen sich manche Ziele verflüchtigt zu haben, oder sie wurden auf dem Opfertisch der Bünde eingebracht.
Eine Liberalisierung der Gewerbeordnung hat neben der Erleichterung von Unternehmensgründungen auch das Zurückdrängen der Schattenwirtschaft zum Ziel. Zurzeit werden vor allem handwerkliche Tätigkeiten vielfach im Pfusch verrichtet, um die Kosten und Mühen von Gewerbeanmeldungen zu umgehen. Dadurch entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe.
Die Antwort auf neue Marktbedingungen kann selbstverständlich nicht die gänzliche Abschaffung der Gewerbeordnung bedeuten, sondern sie muß auf die spezifische Rolle Rücksicht nehmen, die Österreich im Rahmen des globalisierten Wettbewerbs am besten einnehmen kann.
Was Österreich der internationalen Konkurrenz entgegenzusetzen hat, sind in erster Linie qualitätsvolle und hochwertige Güter und Dienstleistungen. Dementsprechend sind jene Aspekte der Gewerbeordnung, die der Qualitätssicherung dienen, nicht nur beizubehalten, sondern noch zusätzlich aufzuwerten. Der international gute Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich ist schließlich wesentlich durch den hohen Ausbildungsgrad seiner Arbeitskräfte begründet.
Zum Ausgangspunkt und zur Reform des Zugangs zum Gewerbe kommend ist jedoch festzustellen:
Die Gewerbeordnung ist eines unserer wichtigsten Wirtschaftsgesetze. Sie regelt den Zugang zum Gewerbe und schafft damit die unternehmerischen Rahmenbedingungen für zirka 1,4 Millionen Beschäftigte, und zwar für 400 000 im Handel, 470 000 in der Industrie und 500 000 im Gewerbe. Die rechtliche Voraussetzung, ein Unternehmen zu gründen beziehungsweise ein Gewerbe zu betreiben, ist daher nicht nur für den Unternehmer selbst, sondern auch für die Zahl der Beschäftigten von eminenter Bedeutung.
Ein zu strenger Zugang zum Gewerbe ist ein ungerechtfertigter Konkurrenzschutz für die etablierten Unternehmer der jeweiligen Branche und gefährdet die Gründung von neuen Unternehmen und damit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.
Wenn die Gewerberechtsnovelle 1997, wie von mir bereits ausgeführt, auch nicht in allen Bereichen meinem Idealbild entspricht, so ist es doch sehr erfreulich, daß meine Fraktion in dieser Novelle wesentliche Forderungen des SPÖ-Konzeptes für eine Reform der Gewerbeordnung durchsetzen konnte. Selbst langjährige Forderungen der Sozialdemokraten, wie zum Beispiel der suppletorische Geschäftsführer, die Erweiterung des Gewerberechtsumfanges sowie Zugangs- und Verfahrenserleichterungen, die bislang am Widerstand der ÖVP gescheitert waren, konnten endlich umgesetzt werden.
Diese Bereiche möchte ich in meinem Beitrag deshalb etwas ausführlicher darstellen und beginne mit der vollen Supplierungsmöglichkeit.
In Zukunft sollen auch natürliche Personen, die den entsprechenden Befähigungsnachweis für ein Gewerbe nicht erbringen können, das Gewerbe ausüben können, wenn sie einen Geschäftsführer bestellen. Bisher war dazu die Gründung einer Gesellschaft notwendig. Mit dieser Neuregelung wird eine bürokratische und finanzielle Hürde beseitigt. Sonderregelungen in dieser Hinsicht bestehen lediglich für das Gewerbe der Rauchfangkehrer.
Eine weitere umgesetzte Forderung betrifft die Reduzierung der Zahl der Gewerbe. Die Zahl der in der Gewerbeordnung geregelten Gewerbe wird von bisher 153 auf nunmehr 84 reduziert und damit nahezu halbiert. Die Zahl der Handwerke wird von bisher 96 auf 43, die Zahl der nicht bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe von bisher 27 auf 20 und die Zahl der bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe von bisher 30 auf 21 reduziert.
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