Ausbildung und Kapital in einer Person vereint sein sollen. Es hat sich aber die wirtschaftliche Situation, es hat sich die Zeit weiterentwickelt, und man hat gesehen, daß die GmbHs schon so überhandgenommen haben, daß in diesem Fall eigentlich der Einzelunternehmer diskriminiert wurde. Daher sind auch wir – das war auch der Beschluß des Präsidiums des Wirtschaftsbundes – für die Supplierung eingetreten – entgegen vielleicht manchen Vorstellungen des Gewerbes, wie es zuerst Kollege Harring zitiert hat.
Meine Damen und Herren! Es wurden auch die Berechtigungen fachübergreifend ausgeweitet – ich denke nur daran, daß ein Installateur in Zukunft auch Fliesen verlegen darf, Händler dürfen montieren, Produzenten dürfen zugekaufte Waren vertreiben –, es wurde der Gewerbeumfang erweitert, es wurde die Unternehmensprüfung erleichtert beziehungsweise abgeschafft, sofern eine Lehrabschlußprüfung abgelegt wird und Praxis vorhanden ist, und es ist die Kammer über ihren eigenen Schatten gesprungen, indem sie zugestimmt hat, daß das Begutachtungsrecht abgeschafft wird, wodurch wir, wie ich glaube, doch zu einer wesentlichen Verfahrensbeschleunigung beitragen können.
Ich will auf noch einen Umstand hinweisen, der vielleicht erst in einigen Jahren echt zum Tragen kommen wird, beziehungsweise muß man die Erfahrung der Verwaltungspraxis abwarten, das ist der Genehmigungstatbestand für großflächige Handelsbetriebe in Einkaufszentren. Es ist sicherlich der Versuch, das Ausufern der Einkaufszentren auf der grünen Wiese einzuschränken. Ich weiß, es gibt bereits Proteste von diversen Betreibern, aber ich glaube, man sollte zumindest den Versuch starten, diese Bestimmung in die Praxis umzusetzen, um das Entleeren der Stadt- und Ortskerne zu verhindern.
Bei der Betriebsübernahme im Gastgewerbe ist es gelungen, einen Punkt einzubringen: Bei Übernahmen von Betrieben, bei denen vor dem Jahr 1993 eine Lokaleignung gegeben war, müssen Auflagen nicht sofort durchgeführt werden, sondern hiefür gibt es fünfjährige Übergangsfristen. Dadurch besteht die Möglichkeit, Betriebe rascher zu übernehmen, was dazu beitragen soll, daß sich junge Unternehmerinnen und Unternehmer leichter entschließen, elterliche Betriebe zu übernehmen.
Die Gastgärten habe ich vorhin schon erwähnt. Ich bin froh, daß es hier gemeinsam gelungen ist, ein Öffnungsrecht bis 22 Uhr zu erwirken. Ich weiß, daß die Praxis des Verwaltungsgerichtshofes andere Wege gegangen ist und diese Bestimmung eigentlich nur deswegen entstanden ist, weil ein Hofrat nachmittags schlafen wollte, und mittels eines Amtssachverständigengutachtens festgestellt wurde, daß das Klappern von Gläsern oder von Tellern in privaten Gastgärten gesundheitsgefährdend ist. Dem wurde nunmehr ein Riegel vorgeschoben. (Bundesrat Dr. Harring: Der Hofrat hat eine starke Lobby gehabt!) Der hat einen schlechten Schlaf gehabt.
Die eigentliche Ursache für diese Bestimmung war seinerzeit die Regelung für die Schanigärten, für die man eine Betriebspflicht bis 23 Uhr ermöglicht hat. Im Umkehrschluß hat der Verwaltungsgerichtshof dann diese Bestimmung für private Gastgärten aufgehoben. Von Wien ist der Vorschlag gekommen, Zeiten zwischen 9 und 19 Uhr vorzusehen – das war Ihre Gesundheitsstadträtin, die hier unbedingt diese Einschränkung wollte –, aber gemeinsam ist es uns dann gelungen, dieses Betriebsanlagenrecht auf 22 Uhr auszudehnen. Das heißt umgekehrt, daß Betriebe, die heute schon eine weitergehende Möglichkeit haben, auch weiterhin länger offenhalten können. (Bundesrat Rauchenberger: Wien hat seit Jahren keine Gesundheitsstadträtin!) Bitte? (Bundesrat Rauchenberger: Wien hat seit Jahren keine Gesundheitsstadträtin! Sie verwechseln da einiges!) Konsumentenstadträtin. Entschuldigung! Ich meine Konsumentenstadträtin Brauner. Und das können Sie nicht leugnen, daß sie bei dieser Bestimmung sehr stark mitgemischt hat. (Bundesrat Rauchenberger: Sie war für 22 Uhr!)
Ich bin froh, daß es uns gelungen ist, mit der Landwirtschaft zu einem Ergebnis zu kommen, das für beide Seiten tragbar ist. Wir verstehen, daß in der Landwirtschaft gewisse Zukaufsmöglichkeiten notwendig sind. Uns ist es um eine steuerliche Gleichstellung gegangen – diese ist nun durch eine Entschließung des Nationalrates sichergestellt –, uns ist es hinsichtlich des Anlagenrechtes darum gegangen, daß dann, wenn die landwirtschaftliche Nebentätigkeit zur Haupttätig
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