Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 95

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keit wird, diese Tätigkeit unter gewissen Voraussetzungen auch dem Betriebsanlagenrecht unterliegt.

Nun zum Anlagenrecht. Der ursprüngliche Vorschlag des Ministers war weitgehender. Es war geplant, ein eigenes Betriebsanlagengesetz zu schaffen, das nach den Vorstellungen des Ministers schon längst hätte beschlossen werden sollen, das aber beim Koalitionspartner nicht durchzubringen war, worauf man sich geeinigt hat, dieses Anlagenrecht im Rahmen der Gewerbeordnung zu behandeln. Es ist gelungen, einige wesentliche Fortschritte zu erzielen. Dazu gehört der Bereich der Verfahrenskonzentration, der Bereich der Verfahrensvereinfachung. Es wurde auch die besondere Sonderstellung der Arbeitsinspektoren eingeschränkt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Ansatz, denn bis jetzt war es ja so, daß die Arbeitsinspektoren beim Verfahren selbst nicht anwesend zu sein brauchten und das Recht hatten, innerhalb einer bestimmten Zeit ihre Auflagen zu erteilen. Durch eine Fristverkürzung wird diese Sonderstellung eingeschränkt.

Meine Damen und Herren! Manche Kritiker halten die Gewerbeordnung für ein Relikt aus dem Mittelalter, beschimpfen unsere Innungen und Gremien als Zünfte und wollen die Meister und das duale Ausbildungssystem ins Museum verabschieden. Die Wirtschaftskammer wird dabei vielfach als Verhinderer und als Hemmschuh der wirtschaftlichen Entwicklung angesehen. Es wird behauptet, sie sei unfähig für Reformen. Ich glaube, daß diese Novelle auf eindrucksvolle Weise das Gegenteil beweist. Die gesetzliche Interessenvertretung steht für richtige und zukunftsweisende Vorschläge, für eine zeitgemäße Modernisierung des Gewerberechtes. Sie hat damit ihre Reformkraft und auch Mut zu unpopulären Reformen in den eigenen Reihen bewiesen.

Meine Damen und Herren! Diese Novelle ist als positives Zeichen für all jene anzusehen, die sich in Österreich selbständig machen wollen, und sie ist Grundstein für eine neue Wirtschaftsordnung für das nächste Jahrtausend. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.45

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Farnleitner. Ich erteile es ihm.

15.45

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte mich zunächst für die paarminütige Verspätung entschuldigen, die durch die rasche Umdisposition in diesem Haus verursacht wurde. Ich war gerade mit Vertretern von sogenannten NGOs in einer Diskussion über Gentechnik, die voller Empörung zur Kenntnis nehmen mußten, daß ein Minister selbstverständlich dem Ruf des Parlaments zu folgen hat. Daher bin ich etwas verspätet gekommen.

Zur Gewerbeordnung selbst: Meine Damen und Herren! Ich will die Gelegenheit wahrnehmen, wirklich nicht in irgendwelchen Erfahrungsschätzen zu kramen, die ein Minister macht, der viel mehr möchte und dann weniger noch als einen Fortschritt verkaufen muß und es auch mit gutem Gewissen kann. Aber ich habe bei dieser Novelle einiges gelernt: daß solche, die monatelang Dinge verhindert hatten, dann, wenn man eine Lösung findet, blitzartig zu Vätern derselben werden, nehme ich gerne zur Kenntnis, desgleichen daß dieselben Leute, die über Zehntausende Verfahren in Österreich publizistisch geklagt haben, in dem Augenblick, in dem ich einen Teil der Verfahren wegfallen lassen wollte, um den Rechtsanspruch der Unternehmer auf Genehmigung gestritten haben.

Ich bitte auch Kollegen Harring um Verständnis, daß wir zwei, drei Dinge hier ganz offen andiskutieren müssen, so auch diese berühmte Studie der US-Handelskammer.

Ich war vorige Woche im amerikanischen Außenministerium und im Wirtschaftsministerium bei den jeweiligen Undersecretaries und Secretaries unterwegs, und mir wurde diese Studie vorgehalten. Ich habe blitzartig jeden mir bekannten US-Investor in Österreich angerufen, ob er je ein Verfahren hatte, das ein Jahr gedauert hätte. Sie alle haben gesagt, das ist ein Wahnsinn, uns so zu diskriminieren: Bei uns hat keiner länger als drei Monate gebraucht.


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