Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 120

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Bundesland feststellen, das Burgenland, das sich mit Hilfe des Ziel-1-Projektes in einer Gründungsphase befindet. Es war auch notwendig, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig die Nachbarschaftsrechte dazu in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. An einem konkreten und aktuellen Beispiel: Es galt, im Spannungsfeld zwischen den Gastgartenbetrieben und den davon betroffenen Anrainern zu einem tragbaren Kompromiß zu gelangen.

Ich glaube, daß trotz der aufgezählten Schwierigkeiten, trotz dieses weiten Spannungsfeldes ein relativ faires Regelwerk entstanden ist. In der Gewerberechtsnovelle 1997 wird über weite Strecken das SPÖ-Konzept für eine Reform der Gewerbeordnung übernommen. Selbst langjährige Forderungen unsererseits – zum Beispiel die volle Supplierungsmöglichkeit, die Erweiterung des Gewerberechtsumfanges, die Zugangserleichterungen und die Verfahrenserleichterungen – konnten endlich umgesetzt werden.

Ich glaube, daß die Regierungsparteien mit dieser Novelle gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft geschaffen haben. Gute Möglichkeiten für die Wirtschaft bedeuten auch bessere Beschäftigungsmöglichkeiten. Daher wird meine Fraktion gegen diese Vorlage keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und Beifall des Bundesrates Dr. h. c. Mautner Markhof. )

17.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Penz. – Bitte.

17.57

Bundesrat Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines gleich vorweg: Die neue Gewerbeordnung, um die monatelang sehr heftig gerungen wurde und die nunmehr mit 1. Juli in Kraft treten wird, ist insgesamt ein wichtiges und gutes Werk für unsere Wirtschaft, auch für die heimische Landwirtschaft. Diese Novelle bringt wesentliche Schritte in Richtung Liberalisierung und – das ist mir besonders wichtig – neue, dringend notwendige Wirtschafts- und Beschäftigungsimpulse auch für den ländlichen Raum.

Lassen Sie mich kurz bei der Landwirtschaft bleiben. Eine Liberalisierung des Gewerberechtes war nicht zuletzt deshalb notwendig, weil mit dem EU-Beitritt ein erfolgreiches Auftreten auf den Märkten für das bäuerliche Einkommen immer mehr an Bedeutung gewonnen hat und in Zukunft noch größere Bedeutung gewinnen wird. Dieser Bedeutung trägt die neue Gewerbeordnung in zweierlei Hinsicht Rechnung: zum einen durch Kooperationsmöglichkeiten für Bauern und Gewerbetreibende, wie sie bisher allenfalls im Bereich der Sekterzeugung bestand – ich glaube, daß durch diese Kooperationsmöglichkeiten insbesondere in strukturschwachen Gebieten Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden können –, zum anderen durch neue Erwerbsmöglichkeiten für die Bauern im Wege der Direktvermarktung.

Bei der Direktvermarktung entfällt für die Bauern beispielsweise die bisherige Unterordnung unter die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion sowie der produktionsbezogene Begriff "In der Regel auf den Markt gebracht", der in der täglichen Praxis zu einer Vielzahl von Problemen geführt hat. Dadurch wird es möglich, daß die gesamte Urproduktion eines landwirtschaftlichen Betriebes zu qualitativ hochwertigen Lebensmitteln weiterverarbeitet und direkt an die Konsumenten verkauft werden kann.

Darüber hinaus ermöglicht die Novelle die partnerschaftliche Lohnverarbeitung der bäuerlichen Produkte zwischen Fleischhauern, Bäckern und anderen Gewerbetreibenden. Es wurden auch – ich bin Kollegen Rauchenberger sehr dankbar, daß er darauf hingewiesen hat – die Zukaufsmöglichkeiten erweitert, nämlich in der Form, daß neben den bestehenden Möglichkeiten, nämlich im Bereich des Weinbaues und bei den Baumschulen auch Zukäufe zu tätigen, nunmehr in jedem Betriebszweig der land- und forstwirtschaftlichen Produktion zugekauft werden kann, wenn der Wert nicht mehr als 25 Prozent ausmacht.

Der zweite Bereich ist der, daß im Falle von Ernteausfällen bis zu 100 Prozent zugekauft werden kann, mit der Einschränkung – ich glaube, das ist etwas sehr Wichtiges und Wertvolles –, daß nur inländische Produkte gekauft werden dürfen.


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