Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 121

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Uns war natürlich klar, daß seitens der Bauernschaft bei diesen neuen Möglichkeiten in steuerlichen Fragen bei der Weiterverarbeitung eine Gleichstellung mit dem Gewerbe und mit dem Handel zu akzeptieren war. Darüber wurde bekanntlich sehr lange und sehr heftig in der Öffentlichkeit diskutiert. Ich glaube aber, daß die Einkommensgrenze mit 300 000 S für Produkte, die be- und weiterverarbeitet werden, durchaus akzeptabel ist; dazu kommen ja auch noch die "zehn Betten" in der Zimmervermietung.

Ich glaube daher, daß ein sehr vernünftiger Kompromiß erzielt werden konnte, was die Frage des Steuerrechtes betrifft, aber genauso, was die Frage des Anlagenrechtes betrifft. Es sind bekanntlich anlagenrechtliche Bewilligungen für Bauern nur dann vorgesehen, wenn diese die Weiterverarbeitung durch die Beiziehung von Fremdarbeitskräften unter einem unverhältnismäßig hohen Kapitaleinsatz nutzen.

Offengeblieben ist die Frage der bäuerlichen Gästebeherbergung und der Vermietung von Ferienwohnungen, aber ich darf auch hier sagen, wir bauen da auf die Zusage des Wirtschaftsministers, daß eine neue Verordnung kommen wird.

Kollege Rauchenberger hat auch in sehr eindrucksvoller Weise darauf hingewiesen – auch der Herr Bundesminister hat das ergänzt –, daß mit dieser Novelle die verbundenen Gewerbe erweitert werden konnten. Wir sind auch froh, daß gerade im Bereich des Gartenbaues ein Verbund mit den Floristen geschaffen wurde und daß der Friedhofsgärtner nicht eine separate Ausbildung machen muß, genauso wie in anderen Bereichen zum Beispiel der Installateur auch Fliesen reparieren kann oder ähnliches. Die Liste ließe sich ja weiter fortsetzen.

Positiv wird sich überdies auch auswirken, daß das Betriebsanlagenrecht vereinfacht wird, was zu beschleunigten Verfahren bei der Genehmigung von Betriebsanlagen führen wird. Der Herr Bundesminister hat schon klar zum Ausdruck gebracht, daß es schon alleine durch die Diskussion zu einer Beschleunigung gekommen ist. Ich darf auch mit Stolz sagen, daß Niederösterreich eines der ersten Bundesländer war, in dem die Betriebsgenehmigungsverfahren zusammengeführt wurden.

Herr Kollege Rockenschaub! Es liegt natürlich in der Natur der Sache, daß die neue Gewerbeordnung dem einen zu liberal und dem anderen vielleicht zu restriktiv ist. Ich habe in einem Zwischenruf auch gesagt, daß gerade von seiten der Interessenvertretung der Steuerberater, wo Sie Ihre Profession haben, und für die der Herr Bundesminister eigentlich eine sehr weitgehende Liberalisierung wollte, restriktivere Maßnahmen gefordert wurden.

Dennoch glaube ich, daß die neue Gewerbeordnung alles in allem dazu angetan ist, mehr Wettbewerb zu bringen, was sich letztendlich auch in den Preisen für die Konsumenten niederschlagen wird.

Aus der Sicht der Landwirtschaft ist die neue Gewerbeordnung ein wichtiger und vernünftiger Schritt zur Nutzung der Chancen auf dem Binnenmarkt, da sich gerade auch im ländlichen Raum durch sie viele neue Möglichkeiten für die Einkommenskombination und damit für die Erhaltung und für die Schaffung selbständiger Existenzen ergeben werden.

So gesehen bin ich optimistisch, daß die neuen Regelungen sinnvoll vollzogen und daß Landwirtschaft und Gewerbe künftig in einem partnerschaftlichen Klima miteinander arbeiten werden. Dazu, Herr Bundesminister, haben Sie einen sehr wichtigen und großartigen Beitrag in Österreich geleistet. Vielen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster ist Herr Bundesrat Dr. Böhm zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.05

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende weitreichende Novellierung der Gewerbeordnung stellt zweifellos einen Fortschritt gegenüber der heutigen Rechtslage


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