Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 125

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Für die Selbständigkeit in Handwerksberufen ist jedoch die kaufmännische Ausbildung sowie die Ausbildung zur Unternehmensführung mindestens genauso wichtig, wenn nicht wichtiger, als die praktische Ausbildung. Diese Kenntnisse werden aber bei der Meisterprüfung kaum oder zuwenig gefordert. Damit Betriebe im immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen können, sind kaufmännische Kontrolle und Betriebsführungsfähigkeiten von besonderer Bedeutung.

Die Verfahrenskonzentration im gewerblichen Betriebsanlagenrecht ist nicht nur für die Neugründung von Betrieben, sondern auch für Betriebsübergaben oder Betriebserweiterungen von besonderer Bedeutung.

Nicht wenige Investitionen von Betrieben wurden nicht oder nicht in Österreich getätigt, weil die Genehmigungsverfahren in der Vergangenheit zu kompliziert, zu umfangreich und zu langwierig waren. Dies hat sich seit der Diskussion um die Neuordnung der Genehmigungsverfahren, wie der Herr Minister gesagt hat, drastisch verbessert. In diesem Zusammenhang freuen mich die Ausführungen des Herrn Ministers, daß Österreich in Amerika als Investitionsstandort Nummer eins oder zwei gilt.

Ein exzessives Beispiel für die Langwierigkeit von Genehmigungsverfahren ist das UVP-Gesetz. Nach Meinung der Wirtschaftskammer in Österreich ist dieses Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aus wirtschaftspolitischer Sicht nicht mehr haltbar. Obwohl dieses Gesetz bereits drei Jahre in Kraft ist, gibt es für industrielle Projekte keinen einzigen Genehmigungsantrag. Neue Betriebsanlagen werden nach Auskunft der Wirtschaftskammer nur noch unterhalb der Schwellenwerte der UVP-Pflicht, im Ausland oder gar nicht errichtet. Nach Schätzung der Wirtschaftskammer verliert Österreich aufgrund dieses UVP-Gesetzes Investitionen im Ausmaß von bis zu 15 Milliarden Schilling.

Meine Damen und Herren! Das ist eine ganz beträchtliche Investitionssumme. Sie bedeutet praktisch den Verlust von 15 000 Arbeitsplätzen im Jahr.

Wir haben hier im Parlament dieses Gesetz beschlossen. Und da frage ich mich: Wozu sind wir eigentlich da? – Angesichts solcher Gesetzesfehltritte, welche der Wirtschaftsentwicklung in unserem Lande großen Schaden zufügen, frage ich mich: Ist es unsere Aufgabe, die Gesetze im Interesse der österreichischen Bevölkerung zu beschließen, oder machen wir die Gesetze, damit einige professionelle Unruhestifter und Medien zufriedengestellt werden?

Wenn das UVP-Gesetz nicht anwendbar ist, dann, meine Damen und Herren, sollten wir es – oder Teile davon – lieber heute als morgen außer Kraft setzen, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird. Ich für meine Person möchte dies hier sagen und möchte auch die Damen und Herren, die noch hier sind, dazu anregen, dies auch weiterzusagen, damit auf diesem Gebiet etwas geschieht.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: Von vielen Abgeordneten und Wirtschaftsfachleuten wird für Österreich eine Vereinfachung der Gesetzeslandschaft gefordert. Mit der neuen Gewerbeordnung ist dem Wirtschaftsminister ein bedeutender Schritt in diese Richtung gelungen. Ein Boom in Richtung selbständiges Unternehmertum wird deshalb aber nicht einsetzen. Wenn den jungen Menschen der Weg in die Selbständigkeit schmackhaft gemacht werden soll, dann sind noch viele, schon lange anstehende Reformen, wie etwa in der Lohnverrechnung, in der Sozialversicherung und im Steuerrecht, notwendig.

Der Wirtschaftsminister hat die dramatischen Veränderungen in der Wirtschaft rasch erkannt und gehandelt. Ihnen sei Dank dafür gesagt, Herr Minister! Es war ja nicht einfach, wir haben das Ganze beobachtet. Hoffentlich erkennen die Verantwortlichen in anderen Ministerien wie im Sozial- und im Finanzministerium die Notwendigkeit, gesetzliche Vorschriften den veränderten Wirtschaftsbedingungen anzupassen.

Meine Damen und Herren! Die Wirtschaft reagiert sehr sensibel auf psychologische Rahmenbedingungen. Wenn wir negativen Samen ausstreuen, werden wir eine negative Wirtschaftsent


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite