Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 142

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13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend eine Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (615 und 763/NR sowie 5475/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit und eine Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. John Gudenus übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Mag. John Gudenus: Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit liegt Ihnen vor. Ich verlese ihn daher nicht mehr.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme gleich zum zweiten Bericht.

Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend eine Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich brauche ihn nicht zu verlesen.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst ab über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend eine Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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