Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 153

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das Düngemittelgesetz geändert wird, und Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 erlassen und das Pflanzenschutzgesetz 1995 geändert wird.

Die Berichterstattung über Punkt 16 hat Herr Bundesrat Schaufler übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Verehrte Damen und Herren! Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich kann mich auf den Antrag beschränken und möchte nur erwähnen, daß der Bericht auch zwei Ausschußfeststellungen enthält, die mit Stimmenmehrheit beschlossen wurden.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 3., 24. und 26. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für diesen Bericht.

Nunmehr bitte ich Frau Bundesrätin Fischer um die Berichterstattung zu Punkt 17.

Berichterstatterin Aloisia Fischer: Der Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 erlassen und das Pflanzenschutzgesetz 1995 geändert wird, liegt schriftlich vor.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für diesen Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Eisl. Ich darf ihn bitten, das Wort zu ergreifen.

20.24

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es geht heute um das Bundesgesetz über die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut. Dieser Gesetzentwurf hat seinen Vorlauf genommen.

In ihrer Begutachtung zum Bundesgesetz über die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut vom 26. Februar 1997 schreibt die Salzburger Landesregierung:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im März 1996 wurde das allgemeine Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines Saatgutgesetzes 1996 eingeleitet. Das Amt der Salzburger Landesregierung hatte zum damaligen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Entwurf. Nunmehr wurde die Regierungsvorlage zum Saatgutgesetz 1997 übermittelt. § 39 Abs. 4 der Regierungsvorlage enthält eine Verfassungsbestimmung, aufgrund derer der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft durch Verordnung festsetzen kann, daß zur Durchführung – und das ist aufgrund des zweiten Teiles des Saatgutgesetzes 1997 entscheidend – einzelner Aufgaben landesgesetzliche Einrichtungen, Rechtsträger oder sonstige eigene Rechtsträger herangezogen werden. Eine derartige Verfassungsbestimmung war in dem der Begutachtung zugeführten Gesetzentwurf nicht enthalten. – Das ist sehr bemerkenswert, meine Damen und Herren!

Das Salzburger Land verwahrt sich gegen eine solche Vorgangsweise. Ohne mit den Ländern je darüber Kontakt aufgenommen und verhandelt zu haben, wird einerseits in das System der mittelbaren Bundesverwaltung eingegriffen und andererseits auf die von den Ländern eingerichteten und auch finanzierten Landwirtschaftskammern zum Zwecke der Vollziehung von Bundesgesetz-Mitwirkung in Anerkennung oder Zulassungsverfahren von Saatgut und bei gewissen Kontrolltätigkeiten zugegriffen.


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