Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 154

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Unbekannt bleibt, welche anderen geeigneten Rechtsträger hiefür sollen herangezogen werden können. Ein solches System könnte akzeptiert werden, wenn eine derartige Übertragung von Aufgaben in jedem Fall der Zustimmung der Landesregierung bedarf. Darüber hinaus wäre bereits in der betreffenden Übertragungsverordnung die Höhe der Abgeltung für die Durchführung dieser Aufgaben festzusetzen.

Soweit das Schreiben der Salzburger Landesregierung. – Ich erlaube mir daher, an Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Bundesrates, die dringliche Bitte zu richten, bei der Behandlung der genannten Regierungsvorlage die Haltung des Landes Salzburg zu unterstützen.

Meine Damen und Herren! In diesem Fall hat der Konsultationsmechanismus nicht funktioniert. Ich glaube auch, daß man solch ein Gesetz nicht ohne weiteres übers Knie brechen kann. Im Ausschuß haben wir gestern von den Sozialdemokraten eine Ausschußfeststellung vorgelegt bekommen. Auch die Sozialdemokraten waren im Ausschuß verunsichert, auch sie haben erkannt, was aufgrund dieses Gesetzes geschehen wird. Es wird nämlich – wie die Bergbauernvereinigung geschrieben hat – über den Verordnungsweg etwas passieren, das wir nicht wollen.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir auch, Ihnen den Inhalt des Schreibens der Bergbauernvereinigung mitzuteilen. Ich nehme an, daß Sie es auch bekommen haben. Darin heißt es:

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundesrates! Das Saatgutgesetz 1997 wurde vom Nationalrat bereits beschlossen. Die Österreichische Bergbauernvereinigung kann als Mitinitiator des Gen-Volksbegehrens jedoch nicht akzeptieren, daß genmanipuliertes Saatgut nicht direkt auf den Saatgutsäcken gekennzeichnet werden soll. Eine Kennzeichnung in der Sortenliste, wie sie Herr Minister Molterer oder Agrarkommissär Fischler befürworten, die dann im Internet ersehbar sein soll, sollte sich für die Bäuerinnen und Bauern als Scherz darstellen. Nur wenige landwirtschaftliche Betriebe verfügen über eine dieser Technologien. Erfreulicherweise gibt es einen Beschluß des Salzburger Landtages – auch hier wird auf diesen Beschluß eingegangen –, daß Sofortmaßnahmen für eine solche Kennzeichnung von Betriebsmitteln ergriffen werden müssen. Dieser Beschluß sollte vom Bundesrat beachtet und dem Saatgutgesetz in der Form nicht zugestimmt werden. Ein kennzeichnungsloser Zustand ist vor allen Dingen für unsere Biobauern nicht tragbar, und es wäre auch das Ende.

Damit wird auch Argumenten Tür und Tor geöffnet, daß man für gentechnikfreie Landwirtschaft nicht garantieren kann. Auf dem Sack muß genau angeschrieben sein, was darin enthalten ist. Der Bundesrat soll den Landwirtschaftsminister veranlassen, bis spätestens Mitte September einen Novellierungsentwurf vorzulegen, in dem die Kennzeichnung "genmanipuliertes Saatgut" direkt auf den Behältnissen und für die Bauern deutlich ersichtlich enthalten ist. Auf eine Verordnung der EU werden wir höchstwahrscheinlich noch längere Zeit warten müssen. Die österreichische Bergbauernvereinigung fordert daher, daß der nationale Spielraum bis dahin auch wirklich genützt wird. Die österreichische Regierung kann damit in der EU ein deutliches Zeichen setzen und der Bevölkerung zeigen, daß die 1,23 Millionen Unterzeichneten des Gentechnik-Volksbegehrens ernst genommen werden.

Wir wollen auch noch darauf hinweisen, daß die legale Nachbarschaftshilfe durch diese Saatgutverordnung wieder weitgehend außer Kraft gesetzt werden könnte. Es existiert bereits ein Entwurf, in dem dieser Teil des Landwirtschaftsprivilegs aufs gröbste eingeschränkt wird. Es darf nicht vorkommen, daß nach dem Saatgutgesetz Genehmigtes durch Verordnungen von hintenherum wieder außer Kraft gesetzt werden!

Meine Damen und Herren! Es ist wirklich an der Zeit, daß wir uns auf solche Diskussionen nicht einlassen! Wenn 1,2 Millionen Menschen ihre Unterschrift dafür leisten und es ernst meinen, dann müssen wir darauf reagieren! Ich glaube, daß das angebracht ist, und ich bringe daher auch zwei Anträge ein, daß dieses Gesetz noch einmal den Nationalrat passieren soll.


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