Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 155

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Antrag

der Bundesräte Eisl, Waldhäusl und Kollegen auf Einspruch des Bundesrates gegen einen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 42 B-VG, eingebracht im Zuge der Beratungen über das Bundesgesetz über die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut sowie die Sortenzulassung.

"Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai betreffend Saatgutgesetz 1997 – SaatG 1997 und Begleitgesetze, 580 und 671/NR sowie 5451/BR der Beilagen – wird gemäß Artikel 42 B-VG Einspruch erhoben."

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Ich ersuche den Bundesrat, diesem Einspruch stattzugeben!

Denselben Antrag stelle ich auch für das Pflanzenschutzgesetz in derselben Ausführung.

Antrag

der Bundesräte Eisl, Waldhäusl und Kollegen auf Einspruch des Bundesrates gegen einen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 42 B-VG, eingebracht im Zuge der Beratungen über das Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 erlassen und das Pflanzenschutzgesetz 1995 geändert wird.

"Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni betreffend Pflanzgutgesetz 1997 – 700 und 726/NR sowie 5478/BR der Beilagen – wird gemäß Artikel 42 B-VG Einspruch erhoben."

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(Bundesrat Ing. Penz: Ging es jetzt um das Pflanzenschutzgesetz oder um das Pflanzgutgesetz?) Herr Penz! Diese Wortgefechte ändern nichts an der Tatsache, daß das Gesetz heute beschlossen wird und dem Minister – und das ist entscheidend – für die Verordnung all das eingeräumt wird, was die Großen in unserem Lande wie Raiffeisenorganisationen und Saatgutgenossenschaften brauchen. Und der Kleine bleibt auf der Strecke! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich brauche die Diskussion nicht zu verlängern: Wenn Sie der Meinung sind, daß 1 230 000 Unterschriften bedeutungslos sind, dann bleiben wir Freiheitlichen mit diesen 1 230 000 Unterschriften auf der Strecke! Sie haben es in der Hand. Unsere Anträge liegen auf. Wir ersuchen Sie, diesen Anträgen zuzustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

20.35

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die uns heute vorliegenden Gesetze, zum einen das Saatgutgesetz und zum anderen das Pflanzgutgesetz, ersetzen jahrzehntealte Gesetze, die nach dem Beitritt Österreichs zur EU nicht mehr zeitgemäß und daher anzupassen sind.

Der Landwirtschaft soll von geeigneten Sorten Saat- und Pflanzgut von einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung stehen. Sorten mit landeskulturellem Wert sollen durch Eintragung in eine einzige Sortenliste zugelassen werden. Damit soll Unzukömmlichkeiten auf dem Saatgutmarkt abgeholfen werden.


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