Österreich zur Auspflanzung gelangen. Diese Vorgehensweise, so betonte der Geschäftsführer, sei rechtlich keine Freisetzung, sondern eine Aussaat, und dies daher, weil bei einer erfolgten Zulassung des transgenen Maises gemäß EU-Richtlinie 220/90 Annex 2 beziehungsweise 3 Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt beziehungsweise deren Inverkehrbringung in einem Mitgliedstaat, in diesem Falle Frankreich, die Zulassung automatisch für alle 24 anderen Mitgliedstaaten gelte.
Meine Damen und Herren! Das sagt aus und bringt es auf den Punkt, daß diese Gefahr tatsächlich besteht: Man kann Freisetzungsversuche über die Aussaat umgehen!
In diesem Fall – so der Pressesprecher des Landwirtschaftsministeriums Gerhard Popp, gegenüber "AIZ" – würde auch keine Zulassung für das beim Feldversuch verwendete Pflanzenschutzmittel "Liberty" durch das Ministerium erteilt werden. Was der Nimmerrichter dazu sagt, halte man sich auch in dem Fall vor Augen: Es ist keine Freisetzung, sondern eine Aussaat von transgenem Mais.
Ein weiteres Beispiel betrifft eine andere Firma, meine Damen und Herren! Die Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais der Firma Novartis wurde vom Konsumentenschutzministerium bereits am 4. Februar verboten. Allerdings kann ein derartiges Importverbot nach EU-Recht – das wissen wir alle – nur auf drei Monate befristet ausgesprochen werden. – Diese EU, die Sie alle uns so angepriesen haben als eine, die alles regeln wird, in der alles eitel Wonne sein wird und in der es keine Probleme geben wird, zeigt uns jetzt (Bundesrat Prähauser: Regeln muß man selber! Die Gemeinschaft ist unbezahlbar!), daß wir innerstaatlich nichts ändern können, Kollege Prähauser!
Ich habe es Ihnen gerade vorgelesen: auf 3 Monate befristet ausgesprochen! Die zuständigen wissenschaftlichen EU-Ausschüsse haben aber keine neuen Gründe gefunden, die die österreichische Entscheidung gerechtfertigt hätten. Man rechnet daher in Österreich mit einem entsprechenden Schreiben aus Brüssel. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit noch unklar. Die Beibehaltung des Verbotes würde aber mit Sicherheit eine Klage gegen Österreich vor dem EU-Gerichtshof nach sich ziehen. – Das ist diese hochgepriesene EU! Wir werden eine weitere Klage bekommen, oder wir werden dieses Importverbot wegen des bestehenden EU-Rechts aufheben müssen.
Meine Damen und Herren! Wir hätten schon vor dem EU-Beitritt den Bürgern sagen müssen, daß wir mit all diesen Problemen rechnen müssen. Es ist ein Fehler gewesen, daß wir den Bürgern nicht die Wahrheit gesagt haben! (Bundesrat Mag. Himmer: Ihr!) Unter "wir", Kollege ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer. ) Die Freiheitlichen haben als einzige Fraktion den Bürgern die Wahrheit gesagt. Erinnern Sie sich an das Wahlergebnis, Kollege Himmer! (Bundesrat Ing. Penz: Herr Kollege Waldhäusl! Der Import von Mais hat mit dem Saatgutgesetz überhaupt nichts zu tun!)
Herr Kollege Penz! Was womit zu tun hat und worüber ich spreche, das kann die Frau Vorsitzende entscheiden. (Zwischenrufe.) Sie, Kollege Penz, können entscheiden, wann Sie bei der Tür rausgehen und reinkommen und wann Sie sich niedersetzen. Aber mehr, Herr Kollege Penz, können Sie mir gegenüber ... (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das reicht Ihnen, aber mir ist das eindeutig zu wenig. Das wird wahrscheinlich für Sie genug sein. (Zwischenrufe.) Darüber, wer die Österreicherinnen und Österreicher belogen hat, haben die Bürger, glaube ich, bei der EU-Wahl bereits entschieden und Ihnen gegenüber entsprechend kundgetan! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ja und? Wieviel Stimmen habt Ihr verloren? Habt ihr auch Stimmen dazugewonnen? (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Dr. Tremmel: Es ist schwer, die ÖVP zu vergattern!)
Ich möchte nun mit meinen Ausführungen zum Gentechnikproblem fortsetzen. Dem Landwirt – so schreibt diese Firma – soll mit dem umweltverträglichen Herbizid "Liberty" eine Alternative zu den schon am Markt befindlichen Herbiziden geboten werden. Das Problem dabei ist, daß es ein herkömmliches Mittel mit dem Namen "Basta" gibt, das sich in seinem Wirkstoff nicht unterscheidet. Bei einer Behandlung mit diesem Wirkstoff darf nicht das billigere "Basta" eingesetzt
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